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Entlastung für Arbeitnehmer: „Recht auf Abschalten“ als Beispiel für Deutschland?

Australien das „Recht auf Abschalten“ eingeführt. Vor allem die Gesundheit der Arbeitnehmer soll geschützt und gefördert werden.

Das "Recht auf Abschalten" soll Arbeitnehmer entlasten.
© IMAGO/Panthermedia

Paus: Mit der Kindergrundsicherung sind Familien "keine Bittsteller mehr"

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat ihr heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Kindergrundsicherung gelobt. "Wir befreien Eltern und erst recht Kinder vom Gefühl, Bittsteller zu sein", sagte Paus nach dem Kabinettsbeschluss.

Wer kennt es nicht? Der normale Job ist getan, der Stift darf offiziell ruhen und es warten der Partner, Freunde, Sport oder die Couch. Doch mitten in dieser Ruhephase klingelt das Handy, auf dem Bildschirm ploppt eine Arbeitsnummer auf. Nicht zuletzt wegen des schlechten Gewissens nimmt man als vorbildlicher Arbeitnehmer ab. Das soll sich jetzt aber ändern – zumindest in Australien.

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Denn am Montag (26. August) ist hier das „Recht auf Abschalten“ in Kraft getreten. Dieses erlaubt es dem Arbeitnehmer, das Handy getrost klingeln zu lassen beziehungsweise abzuschalten. Nach Feierabend muss man künftig nicht mehr erreichbar sein, vor allem die psychische Gesundheit soll hierdurch gefördert werden.

Neues Gesetz soll Stress der Arbeitnehmer reduzieren

Arbeitnehmer dürfen sich fortan grundsätzlich weigern, auf Kontaktversuche ihrer Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit zu reagieren, heißt es in dem Gesetz. Bereits im Februar 2024 wurde die rechtliche Entlastung verabschiedet. Die Einführung würde sicherstellen, „dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen“, so Premierminister Anthony Albanese im Interview mit dem Fernsehsender ABC.


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„Heute ist ein historischer Tag für die arbeitenden Menschen“, freut sich die Präsidentin des Gewerkschafts-Dachverbands ACTU, Michele O’Neil. Arbeitnehmer seien künftig nicht mehr dem Stress ausgesetzt, „ständig unzumutbare Anrufe und E-Mails von der Arbeit beantworten zu müssen“. Kritik gibt es aus der Wirtschaft. Sie bezeichnet das Gesetz als „übereilt, schlecht durchdacht und sehr verwirrend.“

Auch in einigen europäischen Ländern werden Arbeitnehmer auf ähnliche Art und Weise entlastet. In Frankreich sind beispielsweise größere Unternehmen seit 2017 dazu verpflichtet, den Mitarbeiten ein „Recht auf Abschalten“ zu gewähren. Das Europäische Parlament fordert seit 2021 eine flächendeckende Einführung des Rechts auf Nichterreichbarkeit.

„Die EU-Abgeordneten sind der Ansicht, dass Unterbrechungen der arbeitsfreien Zeit und die Verlängerung der Arbeitszeit das Risiko von unbezahlten Überstunden erhöhen und sich negativ auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Erholung von der Arbeit auswirken könnten“, heißt es. In Deutschland gibt es ein solches Gesetz nicht.