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Es sind Vorwürfe, die immer wieder laut werden: Die Europawahl sei undemokratisch.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt, ist allgemein, unmittelbar, frei und geheim. Die Wähler bestimmen, welche Partei wie viele der 751 Sitze im EU-Parlament in Straßburg bekommt, um den Wählerwillen dort durchzusetzen.
Klingt erst mal demokratisch. Warum also die Kritik?
Ist die Europawahl 2019 undemokratisch?
Dass die Europawahl undemokratisch ist, glauben viele Europäer wohl vor allem deshalb, weil die europäischen Staaten unterschiedlich viele Abgeordnete im EU-Parlament haben dürfen.
Grundsätzlich gilt: Je größer das Land, desto mehr Abgeordnete/Sitze im Parlament.
Dieses Verhältnis ist aufgrund der extrem unterschiedlichen Einwohnerzahlen allerdings nicht komplett ausgewogen. So stehen in Deutschland bei der Europawahl 2019 insgesamt 96 EU-Abgeordnete zur Wahl. Das ist die Höchstzahl – wie im Vertrag von Lissabon 2009 festgeschrieben ist.
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Europawahl undemokratisch – wegen der Sitze im EU-Parlament?
Nun hat Deutschland knapp 83 Millionen Einwohner (Stand 2017). Bei 96 Sitzen im EU-Parlament vertritt also ein Abgeordneter etwa 864.000 Deutsche.
Sieht man sich hingegen zum Beispiel Malta an, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Gut 460.000 Menschen leben (2017) in Malta. Vertreten werden sie von sechs Europaabgeordneten – der vorgeschriebenen Mindestzahl.
Aber: Jeder dieser Abgeordneten vertritt nur gut 76.600 Malteser.
Jeder Sitz eines Maltesers im EU-Parlament ist so gesehen mehr als zehn Mal so viel „wert“ wie ein Sitz eines deutschen Abgeordneten.
Dagegen ist natürlich einzuwenden, dass bei einer tatsächlich proportionalen Sitzverteilung die Zahlen etwa so aussehen würden: Selbst wenn Malta nur einen einzigen Abgeordneten schicken dürfte, säßen diesem sage und schreibe 1084 deutsche Abgeordnete gegenüber. Das Parlament müsste deutlich anbauen und die einzelne mickrige maltesische Stimme hätte keinerlei Gewicht mehr.
Sperrklauseln bei Europawahl undemokratisch?
Ein weiterer Kritikpunkt derjenigen, die die Europawahl als undemokratisch empfinden, ist dieser: In einigen Staaten wie Frankreich und Griechenland herrschen Sperrklauseln, nach denen Kleinstparteien von der Europawahl ausgeschlossen werden können. In Deutschland gilt übrigens bei der Europawahl 2019 noch keine.
Mit der Betonung auf „noch“. Denn die Bundesregierung hat vergangenes Jahr die EU-Partner davon überzeugt, ab 2024 EU-weit eine Sperrklausel für größere Staaten (ab 35 Sitze im EU-Parlament) wiedereinzuführen. Betroffen wären davon wohl nur Deutschland und Spanien. Deutsche Kleinstparteien wie die Piraten, die NPD oder auch die Satire-Partei „Die Partei“ von Martin Sonneborn wären dann nicht mehr im EU-Parlament vertreten.
Weil die Sperrklausel kurz vor der Europawahl 2014 gestrichen worden war, hatten diese Kleinstparteien es damals ins Parlament geschafft. Sie besetzen sieben der 96 deutschen Sitze. Fallen sie weg, gibt das den großen Parteien mehr Raum und mehr Macht zur Mehrheitsbildung – zu Lasten der Parteienvielfalt.
Europawahl: Listenwahl in der Kritik
Und dann ist da noch das für alle EU-Staaten verpflichtende Prinzip der „Verhältniswahl“ oder „Listenwahl“:
Jeder Wahlberechtigte in der Europäischen Union hat eine Stimme. Die gibt er jedoch nicht einem Kandidaten direkt, sondern einer vorab erstellten Wahlliste.
Wer hinterher als Abgeordneter ins EU-Parlament einzieht, kann damit ein Glücksspiel sein.
Fazit: Europawahl undemokratisch oder nicht?
Festzuhalten bleibt: Die Grundprinzipien der Europawahl sind demokratisch. Die Wahlen sind frei, gleich, unmittelbar und geheim.
Manche Ungleichgewichte wie die Sitzverteilung im EU-Parlament sind kaum völlig proportional abzubilden.
Bleibt die Listenwahl, die den Wählern nach der Wahl womöglich Kandidaten vorsetzt, mit denen sie im Vorhinein nicht einverstanden gewesen wären. Hier ist mehr Transparenz und somit mehr direkte Mitbestimmung des EU-Bürgers möglich.
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