Düsseldorf.
Die gefeuerte NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin (44) erhält für die kommenden drei Monate eine Gehaltsfortzahlung von 11 286 Euro monatlich (B10). Anschließend steht ihr für maximal drei Jahre ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent ihres Beamtengehaltes zu. Da Kaykin keine fünf Jahre im Amt war, hat sie keinen Pensionsanspruch. Deshalb wurde die Integrations-Staatssekretärin von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nicht in den Einstweiligen Ruhestand versetzt, sondern entlassen.
Zu Unrecht Sozialleistungen
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte am Mittwoch nach 17 Monaten Ermittlung einen Strafbefehl gegen Kaykin beantragt. Darin wird die Duisburgerin beschuldigt, in ihrer Zeit als Geschäftsführerin einer Moschee-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh im Jahr 2009 Arbeitsentgelt veruntreut und Beihilfe zum Betrug geleistet zu haben. Die Ditib-Begegnungsstätte soll einem Mitarbeiter ein Gehalt über mehr als 400 Euro gezahlt haben, dies wurde den Sozialversicherungsträgern aber nicht gemeldet. Außerdem kassierte der Mitarbeiter noch zu Unrecht Sozialleistungen von 3000 Euro.
FDP-Landeschef Christian Lindner fordert eine Aufklärung der Landesregierung im Sozialausschuss des Landtags, inwieweit öffentliche Mittel veruntreut wurden. Wenn Kraft die Staatssekretärin nach langer Rückendeckung entlasse, gebe es „offenbar weitere Erkenntnisse“. Auch CDU-Integrationssprecherin Serap Güler sieht noch Klärungsbedarf. „Der Verdacht liegt nahe, dass es neben dem erwiesenen Sozialbetrug auch Fördermittelbetrug gegeben hat“, sagte Güler.