Kurz vor dem Ampel-Aus beschloss der Bundestag noch ein Gesetz von Ex-Finanzminister Christian Lindner. Der Grundfreibetrag wurde für 2024 nachträglich angehoben. Auch der Bundesrat gab nun grünes Licht. Was das für dein Gehalt und dein Geld im Dezember bedeutet, erklären wir dir hier.
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Die gute Nachricht: Auch für 2025 und 2026 winken weitere Steuervergünstigungen auf deinen Lohn. Unklar ist jedoch, ob sich noch vor der Neuwahl am 23. Februar 2025 eine Mehrheit im Bundestag dafür findet.
Rückwirkend für 2024: Höherer Freibetrag
Doch zurück zur aktuellen Entlastung: Zur Bekämpfung der sogenannten kalten Progression beschloss die damalige Ampel, dass die Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. Januar 2024 ein weiteres Mal entlastet werden. Der Grundfreibetrag wurde nochmal um 180 Euro angehoben, auf nun 11.784 Euro. Das ist der Teil des Gehaltes, auf den keine Einkommenssteuer fällig wird.
Hinzu kommt, dass auch der Kinderfreibetrag rückwirkend um 228 Euro auf nun 6.612 Euro erhöht wurde. Wenn Eltern-Paare beide in Steuerklasse 4 eingestuft sind, profitieren sie je zu 50 Prozent davon.
Mehr Netto-Gehalt im Dezember: Damit kannst du rechnen
Das alles wird einmalig im Dezember für dein Netto-Gehalt angerechnet. Doch was bedeutet das konkret? Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts geben Auskunft, wie zuerst die „Bild“ berichtete.
- Singles mit einem Bruttogehalt von 2.000 bis 7.000 Euro haben mit dem Dezember-Gehalt 34 Euro mehr.
- Familien mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 3.000 Euro werden um 62 Euro entlastet.
- Familien mit einem Bruttolohn von 3.500 bis 8.000 Euro haben 68 Euro mehr
Große Sprünge sind mit der einmaligen Zusatzentlastung beim Gehalt also nicht drin. Höchstens ein kleines Weihnachtsgeschenk oder einen Besuch mehr auf dem Weihnachtsmarkt kann man sich damit erlauben.
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Jedoch soll auch für 2025 und 2026 der Grundfreibetrag weiter steigen. Der ursprüngliche Plan von Ex-Finanzminister Lindner war es, den Freibetrag im nächsten Jahr auf 12.096 Euro anzuheben. 2026 dann auf 12.348 Euro. Offen ist nun, ob der Bundestag trotz des Ampel-Aus hier zustimmt.