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Gerhard Schröder: Kein SPD-Rauswurf? Expertin: Darum hat er die besseren Karten

Gerhard Schröder: Kein SPD-Rauswurf? Expertin: Darum hat er die besseren Karten

SPD Schröder
© picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres, picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Altkanzler Schröder gibt Aufsichtsratsposten bei Rosneft auf

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gibt seinen Aufsichtsratsposten beim russischen Energiekonzern Rosneft auf. Er war wegen seiner Tätigkeiten für russische Energieunternehmen in Deutschland und in der EU unter Druck geraten. Hintergrund ist der russische Militäreinsatz in der Ukraine.

Seit 1963 ist Gerhard Schröder Mitglied der SPD. Er führte die Partei 1998 wieder ins Kanzleramt – doch eine innige Liebe war es nie. Schröder war zu sehr „Genosse der Bosse“, um von der Basis ähnlich wie ein Willy Brandt verehrt zu werden. Seine Agenda-2010-Politik trieb zudem SPD-Linke in die neugegründete WASG, später Linkspartei, von Oskar Lafontaine.

Doch zum großen Bruch zwischen den Sozialdemokraten und Gerhard Schröder kam es erst in diesem Jahr. Der 78-Jährige steht massiv in der Kritik, weil er auch nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine an seiner Männerfreundschaft zu Putin festhält. Nun könnte er deshalb aus der SPD geworfen werden – doch eine Rechtsexpertin äußert Zweifel.

Gerhard Schröder: Kein SPD-Rauswurf? Expertin: Darum hat er die besseren Karten im Verfahren

Am Donnerstag beginnt das Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder. Der Altkanzler wird allerdings nicht persönlich anwesend sein, wenn sich die Schiedskommission des Unterbezirks Region Hannover mit seinem Fall befassen wird. Die Kommission tagt in Hannover, weil Schröder dort Mitglied im Ortsverein Oststadt-Zoo ist. Kommt es zur Berufung, könnte in letzter Instanz die SPD-Bundesebene entscheiden – und alles könnte sich über Monate oder gar Jahre hinziehen. Neben einem Ausschluss Schröders wäre auch eine Rüge möglich.

Insgesamt 17 Orts- und Kreisverbände der SPD haben das Verfahren nach Paragraf 25 der SPD-Statuten beantragt. Darin heißt es, dass ein Parteiausschluss möglich ist, wenn ein Mitglied „erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist“. Erfüllt Gerhard Schröder mit seiner Putin-Nähe diese hohen Anforderungen für einen Rauswurf?

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Expertin für Parteirecht über Fall Gerhard Schröder: Wirklich parteischädigend verhalten?

Gegenüber dem „Handelsblatt“ äußert Parteirechtlerin Sophie-Charlotte Schönberger nun Zweifel, ob die Belege ausreichen, um Gerhard Schröder ein parteischädigendes Verhalten zu beweisen. Zum einen sei es keineswegs so klar zu bestimmen, „ab welchem Punkt überhaupt gegen die Parteigrundsätze verstoßen wurde“, so Professorin Schönberger. Schröders Handeln hätten sich also lange Zeit gar nicht mit dem eher russlandfreundlichen Kurs der SPD widersprochen.

Hinzu komme, dass Schröder bereits seine Aktivitäten in Russland zurückgefahren habe, es sei daher „fraglich, wo noch ein schwerer Schaden ausgemacht werden kann“, so Schönberger im „Handelsblatt“. Der Altkanzler hatte angekündigt, den Aufsichtsrat von Rosneft zu verlassen und den ihm angebotenen Posten im Aufsichtsrat von Gazprom ausgeschlagen.

Auch hält es Schönberger für juristisch nicht wasserdicht, ihm ein „Nichtstun“, also eine fehlende Distanzierung bzw. Passivität vorzuwerfen. Vor allem da Schröder kein aktiver Politiker mehr ist.

Einen Gefallen wird Gerhard Schröder der SPD wohl nicht tun – nämlich selbst auszutreten. In einem „Spiegel“-Interview bekräftigte er jüngst: „Ich bin und bleibe Sozialdemokrat“.