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Gericht: AfD darf rechtsextremistisch genannt werden

Gericht: AfD darf rechtsextremistisch genannt werden

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Diese vier Aussagen von AfD-Politikern sorgten für Wirbel

Gericht: AfD darf rechtsextremistisch genannt werden

Diese vier Aussagen von AfD-Politikern sorgten für Wirbel

Die AfD provoziert regelmäßig mit Aussagen in der Öffentlichkeit. Diese vier Sprüche haben besonders für Wirbel gesorgt.

Die AfD wehrt sich weiter gegen den Vorwurf, eine rechtsextremistische Partei zu sein. Ein Richter in Gießen sah dies aber anders.

Berlin/Gießen. 

Die AfD darf nun – quasi offiziell – rechtsextremistisch genannt werden. Dies hat ein Richter am Landgericht Gießen festgestellt.

In dem Urteil, das bereits am 23. März erging und das ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion bestätigte, heißt es: Die AfD habe keinen Anspruch darauf, dass der Kläger es unterlasse, „zu behaupten oder zu verbreiten, dass die Beklagten rechtsextremistisch seien“.

Anwalt: „Zulässige Meinungsäußerung“

Der Kläger war Tim van Slobbe, Vorsitzender des Kreis-Ausländerbeirats in Gießen. Der 53-Jährige hatte zuvor die AfD in einer Rede im Gießener Rathaus scharf attackiert, wie sein Anwalt Christian Löffelmacher erklärte. Es habe danach mehrere Versuche der AfD gegeben, juristisch gegen seinen Mandaten vorzugehen, sagte Löffelmacher auf Anfrage unserer Redaktion. Ohne Erfolg.

Dann ging von Slobbe selbst in die juristische Offensive – und klagte nun das Recht ein, die AfD rechtsextremistisch nennen zu dürfen. „Negative Feststellungsklage“ nennen Juristen so etwas. „Dies ist ein klarer Fall von zulässiger Meinungsäußerung“, zeigte sich Löffelmacher, der per Twitter das Urteil verbreitete, zufrieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (W.B.)

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