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GEZ: Hunderttausende zahlen für ARD und ZDF – obwohl sie es gar nicht müssten

Hunderttausende Menschen zahlen aktuell die GEZ-Gebühren, obwohl sie das gar nicht müssten. Jetzt gibt es Konsequenzen.

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Im Jahr sind es rund 220 Euro, monatlich 18,36 Euro: Das sind die Gebühren, die Deutsche an die Rundfunkanstalten zahlen. Die GEZ-Gebühren sind für viele weiterhin ein Streitthema.

Denn es zahlen viele Menschen in Deutschland die GEZ-Gebühren, obwohl sie wohl gar nicht müssten. Jetzt könnten diese vom Rundfunkbeitrag womöglich befreit werden.

GEZ: Ausnahme für diese Bürger?

In Deutschland leiden aktuell viele Menschen aufgrund der Inflation wegen steigender Strom- und Gaspreise. Wenn dann auch noch zusätzlich der GEZ-Beitrag bezahlt werden muss, belastet das die Bürger noch mehr.

Doch auch wenn jeder zunächst zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, gibt es Ausnahmen. Allerdings zahlen mehrere Hunderttausende Menschen den Beitrag, obwohl sie wohl gar nicht müssten.

Wie die „Nürnberger Presse“ berichtet, klagt der Sozialverband VdK Bayern deswegen beim Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um zu erwirken, dass pflegebedürftige Bürger keine GEZ-Gebühren zahlen müssen. Dabei geht es genauer gesagt um Menschen, die Landespflegegelder erhalten und damit unter den Pflegegrad 2 fallen.

GEZ: 350.000 Menschen betroffen

Bürger, die Landespflegegeld erhalten, sind in den Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Berlin von der Beitragspflicht befreit. Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK Bayern, verdeutlicht dies. „Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit.“ Derzeit sind rund 350.000 Menschen betroffen.


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Aber es gibt auch andere Voraussetzungen, um von den GEZ-Gebühren befreit zu werden. So sind beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung entweder befreit oder müssen nur einen geringen Satz zahlen.

Außerdem können junge Menschen, die BAföG erhalten und eine Berufsausbildungshilfe beziehen, von der GEZ-Gebühr befreit werden.