„Flugausfälle, Personalmangel, Teuerurlaub: Ist das Ferienchaos noch vermeidbar?“, wollte Frank Plasberg am Montagabend bei „Hart aber fair“ wissen. Eigentlich ist nach den Corona-Jahren der Sommerurlaub wieder recht unbeschwert möglich, doch ausgerechnet jetzt droht pures Chaos an den Flughäfen.
In der ARD-Talkshow ging es um die rund 1.000 Verbindungen, die im Juli ausfallen werden, um fehlendes Personal am Boden und in der Luft, etwa an den Sicherheitskontrollen am Check-in – und was all das für die Passagiere bedeutet, die einfach nur verreisen und entspannen wollen.
„Hart aber fair“ über Flughafen-Chaos: Frau berichtet in der ARD von katastrophaler Rückreise
So wie Inga Böhle. Die Bayerin berichtet bei „Hart aber fair“ von ihren üblen Erlebnissen zum Ende ihres Fuerteventura-Urlaubs. Drei Tage hing sie auf der kanarischen Insel fest, weil kein Rückflug ging. Sie klagt über die schlechte Kommunikation ihres Reiseveranstalters TUI. „Keiner wusste wie, wann und wo es weitergeht. Wir wurden wirklich wie die Schafe hin und her gefahren“, erinnert sich Böhle im ARD-Talk.
Es sei ziemlich „katastrophal“ gewesen – und die Erholung war nach dieser Odyssee dahin. Böhle kann allen Zuschauern nur davon abraten, in diesem Sommer mit dem Flieger zu verreisen.
Verbraucherschutz-Experte bei „Hart aber fair“: „Eigentlich müsste es am nächsten Tag auf dem Konto sein“
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW, weiß, dass Passagiere in solchen Situationen oft aufgeschmissen sind. Der Experte ärgert sich vor allem darüber, dass sie bei Flugannullierungen lange auf Rückzahlungen warten müssen, obwohl alles im Voraus bezahlt werden muss. „Eigentlich müsste es am nächsten Tag auf dem Konto sein“, findet Schuldzinski.
Richtig hart ist es für Betroffene, deren Verbindungen bis zwei Wochen vor Flugtermin gecancelt werden. „Dann hat man, außer Geld zurück, leider keine Rechte“, erklärt Schuldzinski. Doch die Rückzahlung lässt eben oft auf sich warten, obwohl manche das Geld genau jetzt brauchen würden, um etwas anderes zu buchen.
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Mehr über „Hart aber fair“ (ARD):
- Die Talksendung läuft seit 2001.
- Zuerst wurde sie im WDR ausgestrahlt, seit 2007 im ARD-Hauptprogramm.
- Moderator ist Frank Plasberg.
- Brigitte Büscher fungiert als „Zuschaueranwältin“. Sie präsentiert Kommentare aus dem Netz.
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Erst ab zwei Wochen oder weniger vor dem Flugtermin haben die Reisenden bei einer Annullierung auch Anspruch auf eine Entschädigung. Bei einer Woche oder weniger müsste die Airline „eigentlich einen Ersatzflug organisieren“, so der Experte – aber das passiert häufig nicht. „Dann muss man schauen: wie kriegt man dann die Rechte, die man theoretisch hat, praktisch umgesetzt“, so Schuldzinski im Gespräch mit Moderator Plasberg.
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App „Flugärger“ soll Rechte der Passagiere stärken
Um es den Reisenden zu erleichtern, hat die Verbraucherzentrale NRW die Beschwerdeapp „Flugärger“ entwickelt. Hier können sich Betroffene ihren möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen ausrechnen lassen und direkt im nächsten Schritt die Airline damit konfrontieren. „Eigentlich ist es traurig, dass es die App geben muss“, meint Schuldzinski. Es gebe eindeutige Ansprüche, die über die Europäische Fluggastrechteverordnung geregelt sind, aber die Reisenden werden darüber von den Airlines gar nicht informiert.
Bei einer Pauschalreise, bei der Flug und Hotel zusammen gebucht wurde, sieht es für die Reisenden normalerweise immerhin besser aus. In dem Fall von Frau Böhle hätte sich die TUI als Veranstalter um eine angemessene Verpflegung bis zum Rückflug kümmern müssen, etwa mit Verzehrgutscheinen für den Airport.
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Mehr zum Urlaubs-Chaos
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Tipp vom Experten bei „Hart aber fair“: So kann man die Bundesrepublik Deutschland verklagen
Zuletzt hatte Schuldzinski noch einen Tipp für Menschen, die ihren Flieger wegen langer Warteschlangen an der Sicherheitskontrolle verpassen. Sie sollten am besten ihre Ankunft am Flughafen durch Fotos mit dem Handy dokumentieren, denn ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt machte klar, dass es ausreichen müsse, 90 Minuten vor Abflug am Flughafen zu sein. Erreicht man dann trotzdem nicht rechtzeitig den Flieger, „hat man Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland“, so Schuldzinski.
In diesem Fall hatte der Kläger einen Ersatzflug gebucht und bekam die Mehrkosten nach dem Urteil erstattet. Auch andere Flugreisende könnten also in solchen Fällen ihren Anspruch gelten machen.