Diese Hartz 4-Entscheidung vom Bundessozialgericht ist wegweisend!
Für Kinder ist nun ein Urteil gefallen, das ihnen höhere Hartz 4 – Leistungen einbringen kann. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Hartz 4: Neues Urteil betrifft Kinder
Denn wenn die Eltern sich getrennt haben, dann haben die Kinder nach dem neuesten Urteil einen Anspruch auf höhere Hartz4-Leistungen. So hat das Bundessozialgericht nun am Dienstag entschieden.
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Danach wird zwar die Regelleistung anteilig nach Aufenthaltstagen zwischen den Eltern geteilt, die Kinder können aber sogenannte Mehrbedarfe geltend machen, die durch das geteilte Umgangsrecht ihrer Eltern entstehen.
Jobcenter kürzte Mutter die Leistungen, wenn Kinder beim Vater waren
Im aktuellen Streitfall leben beide Eltern in Dortmund und beziehen dort Hartz IV. Die beiden Kinder wohnten überwiegend bei der Mutter. Jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien waren sie aber beim Vater. Ihm überwies das Jobcenter Leistungen wegen einer sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft.
Dafür kürzte es das an die Mutter ausbezahlte sogenannte Sozialgeld der Kinder anteilig um die Tage, welche die Kinder beim Vater sind. Die Unterkunftskosten wurden der Mutter aber weiterhin voll bezahlt. Dagegen klagten die Kinder. Sie und ihre Mutter argumentierten, dass neben der Wohnung auch Kosten für Strom, Hausrat und Bekleidung durchgehend anfallen.
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Hartz 4: Kindern entstehen Mehrbedarfe durch getrennt lebende Eltern
Das BSG gab nun beiden Seiten ein Stück weit Recht. Es bestätigte zwar, dass jedem Kind das Sozialgeld nur einmal zusteht. Daher sei es richtig, dass das Jobcenter das Sozialgeld anteilig aufgeteilt habe. Im Streitjahr 2014 führte dies bei der Mutter in einem Monat ohne Schulferien für beide Kinder zusammen zu einer Kürzung von rund 125 Euro.
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Das ist Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt gestrichen werden
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Doch nach dem Kasseler Urteil waren die Kürzungen in dieser Höhe wohl unzulässig. Denn durch das getrennte Umgangsrecht entstünden den Kindern sogenannte Mehrbedarfe, die das Jobcenter ausgleichen müsse. Deren Höhe ist noch offen.
Sie hängt von den durchlaufenden Kosten ab, von denen die Mutter durch die Aufenthalte der Kinder beim Vater faktisch nicht entlastet wird. Dazu soll nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen die notwendigen Feststellungen für Hartz 4-Empfänger treffen. (fb/afp)