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Hartz 4: Du verkaufst bei Ebay Kleinanzeigen? Dann solltest du jetzt höllisch aufpassen

Hartz 4: Du verkaufst bei Ebay Kleinanzeigen? Dann solltest du jetzt höllisch aufpassen

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Das ist Hartz IV

Hartz 4: Du verkaufst bei Ebay Kleinanzeigen? Dann solltest du jetzt höllisch aufpassen

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Wer Hartz 4 bezieht, muss jeden Cent zweimal umdrehen. Da kann es sich schon lohnen bei Ebay Kleinanzeigen ein paar Artikel zu verkaufen. Doch Vorsicht! Einem neuen Urteil nach kann das ganz schön teuer werden.

Worum geht es konkret? Eine alleinerziehende Mutter aus Niedersachsen hat zusammen mit ihrer minderjährigen Tochter seit Jahren Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen. Um ihren Lebensunterhalt etwas aufzubessern, soll sie in nicht unerheblichem Maße gebrauchte Waren der Luxuslabels Louis Vuitton, Versace oder Chanel bei Ebay Kleinanzeigen verkauft haben. Doch das ging nach hinten los.

Hartz 4: Produkte bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen? Darauf musst du achten

Denn als das Jobcenter Wind davon bekam, soll es der Frau 500 Euro monatlich als Einkünfte auf ihr Hartz 4-Geld angerechnet haben. Das gefiel der Mutter natürlich gar nicht. Sie zog vor Gericht. Darüber berichtet das Rechtsportal „Juris“.

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Beim Sozialgericht Oldenburg beantragte sie die komplette Auszahlung ohne die Abzüge. Im Gegenzug sollte sie aber die Auszüge ihres Paypal-Kontos sowie des Girokontos dem Jobcenter vorlegen. Dem kam sie aber wieder nicht nach. Das Jobcenter stellte die Kürzungen also nicht ein.

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt gestrichen werden

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Also zog die alleinerziehende Mutter erneut vor Gericht – erfolglos. Denn die Klägerin müsse dem Jobcenter jede Beitrag ihrer Einkünfte vorlegen. Also, immer aufpassen, wenn im großen Stile bei Ebay Kleinanzeigen verkauft wird. Wie „Juris“ in dem Fall mit dem Aktenzeichen S 34 AS 140/21 ER berichtet, müssen Ebay-Einkünfte von Hartz 4-Beziehern sehr wohl offen gelegt werden.

Rente wird weiter erhöht

Freuen können sich hingegen Rentnerinnen und Rentner. Denn die Rente wird in den kommenden Jahren deutlich erhöht. Wieviel dann drin ist, erfährst du hier >>> (js)