Am 30. Dezember gab es die heiß ersehnte neue Auszahlung des Regelsatzes von Hartz 4 für den Monat Januar.
Dabei wurde auf dem Kontoauszug direkt klar, was sich zum Jahreswechsel bei Hartz 4 verändert hat.
Hartz 4: Schon gemerkt? DAS hat sich bei der Auszahlung verändert
Der Hartz-4-Regelsatz liegt zum Januar 2022 bei 449 Euro für Erwachsene. Auch die Regelsätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben sich minimal verändert – alle wurden jeweils um drei Euro erhöht. Die Mini-Anpassung hatte noch die alte GroKo-Bundesregierung beschlossen.
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Das ist Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden
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Nur drei Euro mehr Hartz 4 – gleichzeitig hohe Inflation
Drei Euro – eine verschwindend geringe Anpassung angesichts der Inflation. Zum Vergleich: Zum Jahreswechsel 2020/21 gab es eine Anhebung um 14 Euro beim Hartz-4-Regelsatz.
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Auch angesichts der Preissteigerung im vergangenen Jahr erscheint die Anhebung um gerade einmal drei Euro spärlich. So lag die Inflationsrate im November 2021 bei 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2020.
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Mindestlohn steigt deutlich mehr an als Hartz 4
Der Mindestlohn wurde zum Vergleich im Januar auch inflationsbedingt deutlich stärker angepasst. Er stieg von 9,60 Euro pro Stunde auf 9,82, was bei einer regulären Vollzeitstelle immerhin fast 37 Euro mehr Brutto-Monatslohn bedeutet. Hinzu kommt eine weitere deutlichere Erhöhung des Mindestlohns im Juli auf dann 10,45 Euro.
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Allerdings plant die neue Ampel-Bundesregierung noch eine grundlegende Reform von Hartz 4 hin zu einem Bürgergeld. Inwiefern sich dabei die Regelsätze verändern werden, ist allerdings noch unbekannt. Unter anderem plant die Ampel laut Koalitionsvertrag die Einführung einer „Kindergrundsicherung“.