Die Hartz-4-Nachfolge Bürgergeld soll einige Vorteile bereit halten: Steigende Regelsätze, verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten und bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Das Bürgergeld soll ab 1. Januar 2023 in Kraft treten, so wurde es vom Bundeskabinett beschlossen. Doch an einen pünktlichen Start glauben nicht alle. Die Bundesagentur für Arbeit äußert erneut Zweifel.
Hartz 4 wird zu Bürgergeld: „Höherer Regelsatz ist richtig“
Das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Bürgergeld soll ab 1. Januar 2023 Hartz 4 ablösen. Er betonte: „Mit der Einführung des Bürgergelds setzen wir hier ein starkes Signal für Sicherheit und mehr Respekt.“
Das sieht auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ähnlich: „Der höhere Regelsatz ist richtig, denn die Preise steigen enorm“, sagte die Finanzvorständin der BA, Christiane Schönefeld, gegenüber der „Rheinischen Post“. Die Bundesagentur begrüße die Neuausrichtung inklusive der besseren Fördermöglichkeiten, dem partnerschaftlichen Miteinander und dem Entfall der Vorrangvermittlung.
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Hartz 4 wird zu Bürgergeld: „Wir werden das nicht alles zum 1. Januar umsetzen können“
Doch wie bereits im August 2022 äußert die BA nun erneut Zweifel über den pünktlichen Start zum Jahreswechsel. Schönefeld betonte gegenüber der „Rheinischen Post“ weiter: „Wir werden das nicht alles zum 1. Januar umsetzen können, dafür fehlt die Zeit, denn das Gesetz ist noch nicht beschlossen.“
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So habe die Bundesagentur den Arbeitsminister gebeten, die neuen Regeln zum Bürgergeld stufenweise zum Juli 2023 einzuführen. Die höheren Regelsätze seien davon aber ausgenommen, diese werden zum Januar umgesetzt, stellte Schönefeld klar.
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Der aktuelle Hartz-4-Regelsatz von 449 Euro soll durch das Bürgergeld auf 502 Euro monatlich steigen. (mars)