Die Preise steigen und steigen. Das bereitet nicht nur Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Kopfschmerzen. Hartz 4-Empfänger werden ebenfalls vor Schwierigkeiten gestellt.
Letztere bekommen von den Jobcentern einen Pauschalbetrag (Regelsatz). Das Problem dabei: Ob defekte Haushaltsgeräte, Mietschulden oder Reparaturkosten für ein Kfz – derartige Fälle zeigen, dass Lebenssituationen mannigfaltig sind und dementsprechend unterschiedliche Bedarfe bestehen.
Hartz 4: Das Jobcenter bietet zinslose Darlehen an
Was kann ich als Hartz 4-Empfänger machen, wenn ich mehr Geld brauche, als ich es von dem Jobcenter (mit dem Regelsatz) kriege? Auch wenn man bei Banken bezüglich eines Kredits anfragen könnte, scheint diese Möglichkeit als Sozialhilfeempfänger nicht gerade erfolgsversprechend. Es bleibt das Jobcenter, denn auch dieses bietet zinslose Darlehen an.
Bevor jedoch beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragt wird, sollte geprüft werden, ob ein Mehrbedarfsanspruch oder Möglichkeiten für ein Einstiegsgeld bestehen. Wenn dem nicht so ist, kann der Antrag gestellt werden.
Hartz 4: Zwingende Voraussetzung für ein Darlehen ist eine finanzielle Notlage
Eine zwingende Voraussetzung muss jedoch gegeben sein: Eine finanzielle Notlage. Wenn die Finanzierung aufschiebbar ist; sie durch kleine Rücklagen oder Leihe von Verwandten gedeckt werden kann, dann kommt ein Darlehen vom Jobcenter nicht in Frage.
Der Darlehensantrag, der jederzeit gestellt werden kann, hat eine Bearbeitungszeit von rund sechs Monaten. Die Bearbeitungszeit kann womöglich verkürzt werden, indem man bei Antragsstellung auf die Dinglichkeit hinweist. Passiert bis zum Ablauf der sechs Monate nichts, dann kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden.
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Bleibt die Frage, wie das Darlehen zurückzuzahlen ist. Schon im Folgemonat der ersten Auszahlung beginnt die Rückzahlung. Der monatliche Rückzahlungsbetrag darf 10 Prozent des Regelsatzes nicht übersteigen. Bei dem derzeitigen Regelsatz von 449 Euro sind das 44,90 Euro. Diesen Betrag behält das Jobcenter ein, zieht es also zur Tilgung ab. Beim Bürgergeld sieht es ähnlich aus.