Wer Hartz 4 empfängt und sich in letzter Zeit das 9-Euro-Ticket zugelegt hat, dem könnte das teuer zu stehen kommen.
Denn die Jobcenter können jetzt von einigen Empfängern Geld zurückfordern.
Hartz 4: Geld zurück für Schülertickets – DAS droht Beitrags-Beziehern
Kindern von Hartz 4-Empfängern wird das Schülerticket für Bus und Bahn, sollten sie eines brauchen, ganz einfach vom Jobcenter gezahlt. Bisher! Denn mit dem 9-Euro-Ticket kommt man nun viel günstiger durch die Gegend.
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Das ist Hartz 4:
- „Hartz 4“ heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Es wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt, ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- soll Empfängern ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht
- kann durch zulässige Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden
- gesetzliche Grundlage für das ALG II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch
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+++9-Euro-Ticket: Vorsicht! DARAUF solltest du achten – sonst wird es teuer+++
Wer sich nun allerdings ein Billigticket gekauft hat, für den könnte es teuer werden. Denn nun kann das Amt die Differenz zwischen altem Ticketpreis und 9-Euro-Ticket zurückverlangen. Das berichtet das Portal „HarztIV.org“.
Harzt 4: 9-Euro-Ticket sei „ungerechtfertigte Bereicherung“
Wer also weniger für ein Schülerticket ausgibt als er dafür vom Staat bekommt bereichere sich „ungerechtfertigt“. So heißt es zumindest vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg. Thüringen, Bayern und Niedersachsen ziehen nach – immerhin ist Hartz 4 auch Ländersache.
+++ Hartz 4: Mann kann nicht fassen, was er über den Regelsatz herausfindet – „228 Monate sparen!“ +++
Hartz 4-Empfänger in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg können sich hingegen freuen. Hier wird auf Rückzahlungen verzichtet. In Hessen kriegt Geld zurück, wer das 9-Euro-Ticket selber kauft.
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In ganz Deutschland entsteht also wie so oft ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regeln. Am Ende ist aber entscheidend, was das zuständige Jobcenter sagt. Betroffenen bleibe also nicht anderes übrig, so „HartzIV.org“, abzuwarten, was das Arbeitsamt für sie in petto hat. (ts)