Besonders für Familien, die von Hartz 4 leben, stellt das Homeschooling in Corona-Zeiten eine belastende Herausforderung dar. Abgesehen von der Tatsache, dass Eltern und Kinder plötzlich rund um die Uhr aufeinander hocken, besitzen viele Hartz-4-Familien keinen funktionstüchtigen Laptop für den digitalen Unterricht.
Damit der Sohn einer Hartz 4 Familie die gleichen Chancen wie alle anderen Schüler hat, kaufte Harald R. seinem Neffen einen Laptop. Wie die Seite „gegen-hartz.de“ berichtet, wird seine Gutmütigkeit der Familie nun zum Verhängnis.
Hartz 4: Mann will Neffen helfen – Jobcenter lässt Familie nun hängen
Auf diesen Schritt mussten Hartz-4-Familien lange warten: Damit alle Schüler im Homeschooling die gleichen Chancen haben, müssen Jobcenter seit Februar diesen Jahres die Kosten für digitale Endgeräte für bis zu 350 Euro sowie einen leistungsfähigen Internetanschluss übernehmen.
Damit sein Neffe auch vor diesem Zeitpunkt keinen Unterricht verpassen musste, kaufte Harald R. ihm bereits vor Monaten einen funktionstüchtigen Laptop und gab der Familie damit einen Vorschuss. Nun soll er das Geld dafür nicht zurückerhalten.
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Das ist „Hartz 4“:
- „Hartz 4“ heißt eigentlich Arbeitslosengeld II
- Es wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht
- Allerdings kann es durch zulässige Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden
- Die gesetzliche Grundlage für das ALG II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch
- Über einen Hartz-4-Rechner kann der Bedarf ermittelt werden
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Im Sinne des Jobcenters war der großzügige Onkel nämlich zu schnell. Die Regelung, nachdem die Kosten für den digitalen Unterricht übernommen werden, trat erst vier Tage nach dem Kauf des Laptops in Kraft.
Da sich die Höhe des tatsächlich bewilligten Mehrbedarfs danach richtet, ob im Haushalt bereits zuvor ein digitales Endgerät für den Fernunterricht zur Verfügung stand, erhielt die Hartz-4-Familie nun einen Ablehnungsbescheid für die Erstattung des Preises. Der Laptop wurde von Harald R. vier Tage zu früh gekauft.
Hartz 4: Harald R. will sich wehren – unfassbar, wie das Jobcenter reagiert
Mit dieser Ablehnung will sich Harald R. auf keinen Fall zufriedengeben. Obwohl einzig und allein im Sinne des Kindes gehandelt wurde, soll die Hartz 4 Familie nun bestraft werden.
So schickte er dem Jobcenter einen Protestbrief und hoffte auf eine faire Reaktion. Neben dem Jobcenter schickte er den Brief auch an die lokale Presse, an die Bundesagentur für Arbeit und an den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerkandidaten Armin Laschet.
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Bislang antwortete dem Onkel niemand auf sein Schreiben.
Auch gegenüber „gegen-hartz.de“ will sich das Jobcenter nicht zu dem Fall äußern. Grund dafür sei das Datenschutzgesetz. Die Redaktion wurde lediglich auf die allgemeine Rechtslage hingewiesen, die man als Behörde nicht missachten dürfe.
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In der Vielzahl von Corona-Anträgen komme es in Einzelfällen zu Problemen. Manchmal könne der Leistungsträger Hilfen nicht überweisen. Insgesamt sollen 62 Ablehnungsbescheide versandt worden sein.
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(mkx)