Diese Hartz 4-Regelung wäre der Hammer!
Im Netz kursiert seit einigen Tagen eine angebliche Pressemitteilung der Bundesregierung, die einige Hartz 4-Empfänger sehr verunsichern dürfte. Laut dem Schreiben drohen Leistungsempfängern Kürzungen, wenn sie keinen Impfnachweis erbringen können. Das steckt wirklich dahinter.
Hartz 4: Impfpflicht für Leistungsempfänger? Schreiben sorgt für Verunsicherung
Die Corona-Lage in Deutschland ändert sich ständig, auch die Regeln und Pflichten für Hartz 4-Empfänger sind immer wieder Änderungen unterworfen.
Kein Wunder, dass kaum noch jemand bei diesen Themen durchblickt – und so Fälschungen und falschen Informationen Tür und Tor geöffnet wird.
So wurde auf der Messenger-Plattform Telegram ein angebliches Schreiben der Bundesregierung veröffentlicht, dass eine Impfpflicht für Hartz 4-Empfänger impliziert.
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Das ist Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt gestrichen werden
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Demnach trete ab dem 1. März 2022 eine Anordnung in Kraft, die besagt, dass die sogenannte Mitwirkungspflicht von Arbeitslosen auch eine Nachweispflicht über die Corona-Impfung umfasse, berichtet „Mimikama.at“. Da die Leistungsempfänger dem Arbeitsmarkt (gesund) zur Verfügung stehen sollen, drohe ihnen ohne Impfung eine Sperre der Leistung – und zwar um bis zu 100 Prozent!
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Bei näherem Hinsehen wird aber klar: Das Schreiben ist eine Fälschung und hat nichts mit der Realität und dem geltenden Recht zu tun.
Hartz 4: Schreiben der Bundesregierung eindeutig ein Fake
Es gibt mehrere Ungereimtheiten an der Pressemitteilung, woran sich der Fake erkennen lässt.
So ist die Mitteilung angeblich vom 21. Dezember 2021 und trägt die Nummer 211/21. Die Pressemitteilungen der Regierung, die alle öffentlich hier einsehbar sind, sind aber in diesem Jahr schon bei der Nummer 451 – die Pressemitteilungen am 21. Dezember tragen die Ziffern 444 bis 447.
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Die richtige Pressemitteilung 211/21 hat dagegen nichts mit Hartz 4 oder Corona-Impfungen zu tun, sie thematisiert Corona-Hilfen für Kulturveranstaltungen und deren Registrierung.
Darüber hinaus ist die Kürzung der Hartz 4-Leistung bis zu 100 Prozent seit November 2019 in Deutschland nicht mehr möglich, belegt „Mimikama.at“ mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. auch die Bundesregierung hat mittlerweile auch Anfrage bestätigt, dass es sich bei dem angeblichen Hartz 4-Dokument um eine Fälschung handelt. (kv)