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Kindergeld: Für manche Familien gibt seit Januar 2022 mehr Geld vom Staat

Kindergeld: Für manche Familien gibt seit Januar 2022 mehr Geld vom Staat

Kindergeld Aufschlag Kinderzuschlag
Ab Jahreswechsel 2022 gibt es einen Aufschlag zum Kinderzuschlag für bestimmte Familien (Symbolbild). Foto: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose

Das staatliche Kindergeld von 204 Euro soll die Versorgung eben der Kinder sichern – doch für viele Familien wird es trotzdem mitunter knapp am Monatsende.

Familien mit geringem Einkommen können einen Bonus zum Kindergeld beantragen, den sogenannten Kinderzuschlag. Ab Januar 2022 soll der auch wieder steigen.

Kindergeld: Erhöhung des Zuschlags 2022 – SIE profitieren

Bis Dezember 2021 lag der Zuschlag für das Kindergeld bei bis zu 205 Euro pro Kind – ab 1. Januar 2022 wurde der Kinderzuschlag um vier Euro erhöht, auf nun 209 Euro.

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Mehr zum Thema Kindergeld:

  • Eltern erhalten jeweils 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind
  • Die Höhe des Kindergeldes für das dritte Kind beläuft sich auf 225 Euro monatlich, für das vierte Kind und weitere sind es 250 Euro.
  • Zuletzt wurden die Kindergeldsätze im Januar 2021 um jeweils 15 Euro erhöht
  • Die Ampel plant einen Neustart der Familienförderung mit einer neuen Kindergrundsicherung.
  • Die Kindergrundsicherung soll dann das Kindergeld ersetzen.

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So erhalten berechtige Familien mit Beginn des neuen Jahres 209 Euro pro Kind. Aber welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung überhaupt erfüllt sein?

Grundsätzlich muss das Kind, für das der Zuschlag beantragt wird, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein und im Haushalt des Erziehungsberechtigten leben. Auch kann der Kinderzuschlag nur gewährt werden, wenn bereits Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für den Nachwuchs ausgezahlt wird. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.

Außerdem muss in der antragstellenden Familie ein gewisses Grundeinkommen gegeben sein, heißt es auf der Seite der Arbeitsagentur. Das Mindest-Bruttoeinkommen bei einem Paar mit Kind muss dabei 900 Euro betragen, bei einer alleinerziehenden Person bei 600 Euro. So wäre die Voraussetzung gegeben, dass das Einkommen für die Familie mit dem Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld reichen würde.

+++ Kindergeld: Wann kommt endlich die Überweisung? Hier findest du den Termin deiner Auszahlung +++

Familien oder Alleinerziehende, deren Einkommen zum Beispiel über 4000 oder 2800 Euro beträgt, bekommen – je nach individuellen Faktoren (Einkommen, Wohnkosten, Größe der Familie, Alter der Kinder) – keinen Kinderzuschlag.

Kindergeld: Diese Hilfen gibt es neben dem Zuschlag

Erhält einen Familie den Kinderzuschlag, hat sie auch Anspruch auf weitere Hilfen und finanzielle Unterstützung.

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So kann sich der Erziehungsberechtigte von den Gebühren für einen Kita-Platz befreien lassen, auch Leistungen für Bildung und Teilhabe können beantragt werden. Dabei handelt es sich um Zuschüsse für den Schulbedarf des entsprechenden Kindes oder die Mittagsverpflegung in Kita und Schule.

Übrigens: Nach Bewilligung des Kindergeld-Zuschlags gibt es das Geld in der Regel für sechs Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Alle Infos dazu findest du hier.

Auch bei den Heizkosten sind Zuschüsse geplant. Wer davon profitiert, erfährst du hier>>> (kv)