Krankenkasse: Arzttermin verpennt? Das ist wirklich ärgerlich. Nicht nur für den Patienten, der oft lange auf den nächsten Termin warten muss, sondern auch für die Praxis, die schließlich kalkulieren muss, wie viele Sprechstunden sie anbieten kann.
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Dem könnte bald ein jähes und vor allem teures Ende gesetzt werden. Bis zu 100 Euro könnte ein versäumter Arzttermin bald kosten. Eine Summe, die gewiss bei einigen dafür sorgt, sich den Termin lieber doppelt zu notieren.Teure Folgen für vergessene Arzttermine
Krankenkasse: Teure Folgen für vergessene Arzttermine
Insbesondere Termine beim Facharzt sind meist mit monatelangem Warten verbunden – auf dem Land gibt es oft gar keine. Unvorteilhaft also, wenn Termine ohne Ankündigung ausfallen, in denen der Arzt andere Patienten hätte behandeln können – wenn rechtzeitig abgesagt worden wäre. Diesem Problem soll jetzt entgegengewirkt werden. Davon könnten Krankenkasse, Arzt und letztlich auch der Patient profitieren.
Marco Dethlefsen von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sagte der BILD dazu: „Es kommt häufig vor, dass vor allem neue Patienten ohne Absage einfach nicht erscheinen.“ Das bedeutet dann einen Verdienstausfall, auf dem die Praxen bislang sitzen bleiben. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, fügte hinzu, dass die Forderung eines Ausfallhonorars „nachvollziehbar sein“ könnte.
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In einigen Arztpraxen sowie anderen therapeutischen Praxen, wie der Physiotherapie, ist es bereits länger üblich, dass dem Patienten, der ohne rechtzeitige Absage nicht zum Termin erscheint, ein Teil seiner Behandlungskosten dennoch in Rechnung gestellt wird. Auch wenn die Behandlung vollständig durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt wäre, müssen die Patienten die Ausfallgebühr dann privat bezahlen.
Bis zu 100 Euro für einen verpassten Termin?
Viele Praxen informieren ihre Patienten vorher über die Gebühren, oft müssen diese dies auch unterschreiben. Die zu zahlende Ausfallgebühr ist dann abhängig von dem zu erwartenden vollen Umsatz der Behandlung. Wer auf Nummer sicher gehen und seiner Praxis eine Menge Stress ersparen will, der sollte mindestens 24 Stunden vorher absagen. Bei Verhinderung durch akute Krankheit hingegen kommen die Praxen dem Patienten meist auch bei kürzerer Absagefrist entgegen.
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Laut Verbraucherzentrale gibt es jedoch kein generelles Recht auf ein Ausfallhonorar. Auch ob der Patient dieses in jedem Fall selbst bezahlen müsste, oder die Krankenkasse ihm dabei beispringen müsste, ist unklar.