Schnellere Terminvergabe, freundlicherer Umgang und ein größerer Leistungsumfang – all das sind weit verbreitete vermeintliche Vorteile der privaten Krankenversicherung. Deutschland ist nämlich das einzige europäische Land, dass sich zwei Krankenkassen-Systeme leistet – zum einen die bereits genannte private Krankenversicherung (PKV) und zum anderen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Aber ist an diesen gesellschaftlich verbreiteten Vorteilen überhaupt etwas dran oder ist das alles nur ein großer Irrglaube? Damit beschäftigt sich nun unter anderem auch die aktuelle Ausgabe des ZDF-Politmagazins „frontal – das Magazin“. Schnell wird deutlich, dass auch bei den rund neun Millionen Privatversicherten in Deutschland bei Weitem nicht alles immer so rosig ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Vor allem ein Problem ist vielen Privatversicherten ein großer Dorn im Auge!
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Private Krankenkassen: DAS ist das Hauptproblem
Von den, bisher wenig öffentlich diskutierten, Nachteilen der privaten Krankenversicherung, kann auch Martina Kräcker berichten. „Wenn Sie mich 2020 gefragt hätten, wo ich 2025 sein werde, hätte ich Ihnen eine ganz klare Antwort gegeben: ‚Eingeäschert unter der Erde‘.“ Der Leidensweg der heute 60-Jährigen begann bereits Ende 2018. Aus einer eigentlich harmlosen Schuppenflechte entwickelte sich die Erkrankung „Morbus Sudeck“. Eine unheilbare und schmerzhafte postoperative Erkrankung, die binnen kürzester Zeit sämtliche Gelenke und Knochen zerstörte.
Dank der Behandlung bei einem Spezialisten kann sie ihre Hände heute wieder weitestgehend normal benutzen. Die Kosten übernahm zunächst ihre private Krankenversicherung – doch plötzlich wendete sich das Blatt. Die Versicherung verlangte einen Großteil des gezahlten Geldes zurück. Der Grund: Teile der Behandlung seien aus Sicht der Versicherung nicht notwendig gewesen.
Private Krankenversicherung: Urteil meist bürokratisch statt medizinisch
Wie der „Spiegel“ berichtet, ist dies jedoch keinesfalls ein Einzelfall – ganz im Gegenteil. Noch ärgerlicher für die Betroffenen wird es, wenn das Urteil „nicht notwendig“ dabei, zumindest in der ersten Runde, von einem Sachbearbeiter der privaten Krankenkasse und nicht mal von einem Arzt stammt. Dagegen hilft nur eins: der Gang vor das Gericht. Doch um diesen Aufwand zu betreiben, muss sich die betreffende Summe überhaupt lohnen. Das ergab eine Studie des Rechtsschutzversicherers Roland aus dem vergangenen Jahr. Auch hierüber berichtete der „Spiegel“.
Das bestätigt auch Versicherungsexperte Claus-Dieter Gorr: „Die Rechtslage ist im Moment, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung versichert ist. Und die Definition ist nicht vorhanden, sondern das wird eigentlich auf dem Tisch des Sachbearbeiters und gegebenenfalls später vor Gericht entschieden.“
Experten halten das deutsche Krankenkassensystem laut „ZDFfrontal“ für eindeutig reformbedürftig – in Berlin wird bereits seit Jahren über diese Thematik diskutiert. Die SPD möchte den Systemwandel, die Union stellt sich jedoch quer. Bis zum endgültigen Abschluss der Koalitionsverhandlungen möchte sich jedoch niemand zu diesem umstrittenen Thema äußern.