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Krankenversicherung: Achtung! DAS musst du tun, wenn du noch unter 55 bist

Der Wechsel deiner Krankenkasse ist nicht so locker flockig möglich, wie du vielleicht denkst. DAS alles musst du beachten:

Rückkehr zur GKV.
© IMAGO / MiS

7 Versicherungen, die wichtig sind

Ob in Partnerschaft, Familie oder alleinstehend – es gibt Versicherungen, die einfach jede:r haben sollte. Wir zeigen, welche das sind.

Wenn du dir im Alter erhebliche Kosten sparen willst, solltest du eine Chance wahrnehmen, die dir nicht unbegrenzt offen steht. In aller Regel nur bis zum 55. Lebensjahr.

Und auch bis dahin ist die Option an mehrere strenge Bedingungen geknüpft. Wir klären dich auf, was du beachten musst, wenn du den Antrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung stellen willst!

Krankenversicherung: Der Weg zurück ist kein leichter

Viele Versicherte haben die Sorge, dass sie sich die Kosten für eine private Krankenversicherung im Alter nicht mehr leisten können. Doch wie kommt man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Jahrzehntelange hat man sich schließlich aus der Solidargemeinschaft verabschiedet, um zunächst von günstigen Prämien und besseren Leistungen zu profitieren.

So viel vorweg: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ganz einfach zu beantragen. Angestellte dürfen nicht mehr als 66.600 Euro brutto im Jahr verdienen (Stand 2023), inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Also maximal 5.500 Euro brutto pro Monat. Wer sich bereits vor dem 1. Januar 2003 privat versichert hat, muss noch strengere Grenzen beachten. Hier sind es aktuell 4.987,50 Euro im Monat. Nur wer unter diesen Gehaltsgrenzen liegt, ist wieder versicherungspflichtig.

Wenn du über dieser Grenze liegst, musst du dein Bruttoeinkommen für mindestens drei Monate absenken, etwa über Teilzeit oder ein Sabbatical (also ein Auszeitjahr). Eine weitere Option ist die Einzahlung von bis zu 3.504 Euro brutto jährlich sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge, um wieder in den Bereich der Versicherungspflicht zu kommen.

Krankenversicherung Gehaltsgrenzen genau beachten

Wenn du es zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung geschafft hast und dann wieder mehr verdienen solltest, kannst du freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Wenn du dagegen von vorneherein unter der Gehaltsgrenze liegst, aber einmal von der Versicherungspflicht hast befreien lassen, musst du dich für mindestens einen Monat arbeitslos melden, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung hineinzukönnen. Ein Jobwechsel reicht nicht aus.

Noch schwieriger ist der Krankenkassen-Wechsel für Selbständige: Sie müssen in ihrem Hauptberuf in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sonst ist für sie der Zugang in die Gesetzliche versperrt. Durch Geschäftsaufgabe kann man als ehemaliger Selbstständiger über den Ehepartner auch in eine Familienversicherung aufgenommen werden, darf dann jedoch maximal 585 Euro im Monat verdienen!

Krankenkassen-Wechsel: Letzte Option ist Auswanderung!

Zuletzt gibt es noch eine weitere komplizierte und aufwendige Option: Du gehst ins Ausland, nimmst dort einen Job an und lässt dich beispielsweise in den Niederlanden, Schweden oder der Schweiz gesetzlich krankenversichern. Wenn du danach nach mindestens 12 Monaten nach Deutschland zurückkehrst, kannst du wieder freiwillig in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten.


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Gesetzliche Krankenversicherung: Rückkehr nur bis 55

Hinzu kommt noch bei allen Wegen die Altersgrenze von 55 Jahren: Wenn du die schon überschritten hast, dann hast du nur noch in extremen Ausnahmefällen die Chance, wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Als Beschäftigter im mittleren Alter solltest du dir also gut überlegen, ob du deine private Krankenversicherung wirklich bis ins hohe Alter finanzieren kannst und willst. Ansonsten solltest du dich mit einer Rückkehr in die GKV frühzeitig beschäftigen.