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15 Euro Mindestlohn: Wenn die Kommission anders entscheidet, knallt es

Es ist ein Wahlkampf-Versprechen der SPD, das 2026 eingelöst werden soll. Der Mindestlohn soll auf 15 Euro steigen. Doch ist das sicher?

© IMAGO/Lobeca

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Auf dem ersten Blick sieht es nach einem SPD-Erfolg aus. Im Koalitionsvertrag steht die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab 2026 drin. Die Sozialdemokraten wollen damit erneut ein Mindestlohn-Wahlversprechen einlösen. Doch schaut man sich den Text des Koalitionsvertrages an, ist die Anhebung gar nicht so garantiert, wie es Lars Klingbeil und Co. verkaufen.

So heißt es im Koalitionsvertrag: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“

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Klingbeil meint: Mindestlohn-Erhöhung ist „klar“ – aber ist das wirklich so?

„Erreichbar“, aber eben nicht garantiert. Denn in einem wichtigen Detail setzten sich CDU und CSU durch: Über die Höhe des Mindestlohns wird weiter die Mindestlohnkommission entscheiden. In der sitzen jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberseite. Die siebte Stimme hat die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld. Die kann den Ausschlag geben, wenn sich die Kommission nicht einigen kann.

Trotzdem betonte SPD-Chef Lars Klingbeil nach der Präsentation des Koalitionsvertrages, es sei nun „klar“, dass der Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde kommt. Auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund zeigt sich auf Anfrage unserer Redaktion zuversichtlich. Vorstandsmitglied Stefan Körzell: „Der Koalitionsvertrag setzt ein starkes politisches Signal mit der Nennung des Zielwerts von 15 Euro für den Mindestlohn.“

DGB mit Forderung, falls die Kommission nicht liefert

Auch wenn die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns formal bei der Mindestlohnkommission liege, sei die Erwähnung im Koalitionsvertrag „politisch ein wichtiges Zeichen“. Es sei ein „wichtiger Wegweiser“ für die Diskussion in der Mindestlohnkommission, dass Schwarz-Rot vereinbart hat, dass sich der Mindestlohn „in Zukunft zusätzlich an 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren soll“.


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Sollte trotz alledem die Kommission keinen „armutsfesten“ Mindestlohn beschließen, dann „müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden“, macht DGB-Vorstandsmitglied Körzell klar. Der Gewerkschaftsbund fordert in diesem Fall also von Union und SPD eine grundlegende Reform der Entscheidungsfindung in der Kommission, wenn sie nicht wie erwartet liefert.