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Energiekrise: Zweiter Heizkostenzuschuss – dann kannst du mit der Zahlung rechnen

Für anspruchsberechtigte des zweiten Heizkostenzuschuss gibt es mindestens 345 Euro. Doch wann kommt das Geld? Wir haben nachgefragt.

Für anspruchsberechtigte des zweiten Heizkostenzuschuss gibt es mindestens 345 Euro. Doch wann kommt das Geld? DER WESTEN hat nachgefragt.
© IMAGO / Daniel Scharinger

Heizkostenzuschuss: Das steht dir jetzt zu!

Um Bürger*innen zu entlasten, hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspakets einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Das steht dir jetzt zu!

Gestiegene Preise für Heizkosten treffen aktuell viele in Deutschland – besonders stark aber Bürger mit niedrigerem Einkommen. Die Bundesregierung unterstützte diese deshalb bereits mit einem ersten Heizkostenzuschuss. Nun zahlt die Regierung einen zweiten Zuschuss.

Dabei sollen rund zwei Millionen Menschen mit kleinem Einkommen entlastet werden. Wie die Bundesregierung mitteilt, seien drunter knapp 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte, also Familien, Alleinerziehende und Senioren. Aber auch Studenten und Azubis, die BAföG beziehen, erhalten die staatliche Finanzspritze. Doch wann erfolgt die Auszahlung?

Energiekrise: Wer ist anspruchsberechtigt?

Wohngeldhaushalte erhalten den Zuschuss gestaffelt nach der Personenzahl. Demnach erhält ein Ein-Personen-Haushalt 415 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jeder weitere Person gibt es 100 Euro. Anspruchsberechtigte Azubis, Schüler und Studenten erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Aber: Anspruch auf den Heizkostenzuschuss hat nur derjenige, der von September bis Dezember 2022 mindestens einen der Monate eine Förderung – zum Beispiel BAföG oder Wohngeld – bezogen hat. 

Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, sondern landet automatisch auf deinem Konto. Die Auszahlungstermine variieren allerdings stark. Diese Redaktion hat bei allen Bundesländern nachgefragt. Einige äußerten sich bislang nicht. Die Tabelle und somit die Antworten der Ämter werden allerdings fortlaufend aktualisiert:

BundeslandAuszahlungstermin via BAföGAuszahlungstermin via Wohngeld
Baden-WürttembergEnde März Ende des ersten Quartals 2023 (Ende März/Anfang April)
Bayernab 29. Märzab Januar, weitere Auszahlungen erfolgen fortlaufend
BerlinApril
BrandenburgEnde MärzMitte April
Bremen23. März
HamburgApril ab Januar
Hessenab 15. März
Mecklenburg-Vorpommern31. Märzab 27. Februar
Niedersachsen17. März ab Januar
Nordrhein-Westfalenab Anfang März ab 16. Januar
Rheinland-Pfalz13. Januar
SaarlandDezember 2022, März und Mai/Juni 2023
Sachsen06. April Ende März
Sachsen-AnhaltEnde März
Schleswig-Holstein31. März(bis 31. Januar)
Thüringen05. April, weitere Auszahlungen erfolgen im Juni und Dezember 2023 seit Januar
Übersicht über die Auszahlungstermine via BAföG und Wohngeld. Die Tabelle wird fortlaufend aktualisiert. Letzter Stand: 29. März.

Energiekrise: Gibt es eine Verzögerung der Auszahlung?

Das Gesetz für den zweiten Heizkostenzuschuss ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. „Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen“, teilte die Bundesregierung damals mit. Doch wie die Tabelle zeigt, zahlen die Länder den Heizkostenzuschuss erst seit Anfang dieses Jahres aus.

Auch Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, sagt gegenüber dieser Redaktion, dass es „unterschiedliche Zeitpunkte“ geben wird. Doch von einer Verzögerung der Auszahlung könne man nicht sprechen. „Wie beim ersten Heizkostenzuschuss gibt es nun mehrere Auszahlungs-Runden: Zuerst für diejenigen Studierenden, bei denen feststeht, dass sie die Voraussetzungen erfüllen“, so Anbuhl. Wer hingegen erst Ende des vergangenen Jahres einen BAföG-Antrag gestellt habe, komme später dran.

Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern betonen ebenfalls, dass keine Verzögerung bei der Auszahlung stattfinde.

Energiekrise: „Große Herausforderungen“

Wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt mitteilt, seien ab Januar deutlich mehr Personen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wohngeldberechtigt als noch im letzten Jahr. „Die erforderlichen Programmierungen für die Bewilligung und Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses mussten hierfür zunächst hintenanstehen, sind allerdings nun weit fortgeschritten.“

Ebenso war das sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung vor „große Herausforderungen“ gestellt, da das Gesetz über den zweiten Heizkostenzuschuss und das Wohngeld-Plus-Gesetz kurz hintereinander in Kraft traten. Auch gebe es „begrenzte Bearbeitungskapazitäten in den Wohngeldbehörden“. Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses wurde als letzter von drei Schritten priorisiert.


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Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klagt über eine hohe Zahl an Anträgen und Personalmangel einzelner Kommunen, um die Auszahlung bereits im Januar vorzunehmen. Auch mussten die IT-Fachverfahren für die Wohngeldzahlungen erst technisch angepasst werden.