Noch am Wochenende war Kanzler Olaf Scholz (64) auf Dienstreise am Golf. Energiefragen wollte er dort klären. Vor Antritt der Reise hatte er einen PCR-Test gemacht. Dieser war negativ ausgefallen, wie auch am Sonntag, als er sich ein weiteres Mal testen ließ.
Am Montagmorgen dann jedoch die Hiobsbotschaft – ein weiterer Test nach der Reise des Kanzlers Scholz ist positiv ausgefallen, wie der Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte.
Die Öffentlichkeit wünscht dem Kanzler eine gute Besserung
Die Öffentlichkeit wünscht dem SPD-Politiker derweil gute Besserung.
Doch was passiert eigentlich, wenn der Bundeskanzler verhindert ist? Wer übernimmt dann die Regierungsgeschäfte?
Das ist in Paragraph 8 der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt. Dort steht: „Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes der zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister in seinem gesamten Geschäftsbereich. Im Übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen.“
Im Verhinderungsfall würde Vizekanzler Habeck Kanzler Scholz vertreten
Der Stellvertreter wäre in diesem Fall Vizekanzler Robert Habeck (53/Grüne). Das Wort Vizekanzler kennt das Gesetz übrigens nicht. Der Kanzler ernennt lediglich einen Minister als seinen Stellvertreter, der umgangssprachlich Vizekanzler genannt wird.
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Doch kein Grund zur Panik. Der Kanzler habe nur leichte Erkältungssymptome so sein Sprecher. Er habe sich sofort in Isolation begeben, werde aber an Terminen virtuell teilnehmen. (jfo)