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Pension und Rente: Beschäftigte im öffentlichen Dienst leben auf der Sonnenseite

Wer im öffentlich Dienst beschäftigt ist, hat es gut! Das gilt besonders für die Pension, aber nicht nur.

Früher entspannen im Ruhestand: Rente und Pension
© IMAGO/ingimage

Rente und Pension: Das sind die Unterschiede

Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen der Rente und der Pension? In diesem Video erklären wir sie dir.

Kennen Sie die italienische Komödie „Der Vollposten“ über die Vorzüge des Beamtendaseins? Ein wenig wird man daran erinnert, wenn man die frischen Zahlen des Statistischen Bundesamtes anschaut. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, lebt auf der Sonnenseite, vor allem in Bezug auf die Pension.

Das gilt aber nicht nur für die Höhe der Leistungen im Ruhestand, wie nun eine neue Statistik unterstreicht.

Öffentlicher Dienst: Fast alle gehen früher in den Ruhestand

Demnach arbeitet nur jeder fünfte Beschäftigte im öffentlichen Dienst wirklich bis zur gesetzlichen Altersgrenze durch. Mit anderen Worten: 80 Prozent gehen frühzeitig in Pension oder Rente!

  • 59 Prozent traten vorzeitig in den Ruhestand oder konnten durch Sonderregelungen früher gehen, beispielsweise Berufssoldaten.
  • 18 Prozent wurden wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
  • Bei einem kleinen Restanteil gab es andere Gründe.

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Sorgenfreies Leben in Pension

Wer eine Pension bezieht, muss sich in der Regel keine finanziellen Sorgen machen im Alter. Zum Stichtag 1. Januar 2024 erhielten die rund 1,4 Millionen Pensionäre ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto pro Monat!

Der deutsche Staat gab 2023 somit fast 55 Milliarden Euro für Pensionen aus. Hinzu kamen 8,6 Milliarden Euro für die Hinterbliebenenversorgung. Über 63 Milliarden Euro! Zum Vergleich: Das ist nahezu der Betrag, den der Staat für die Landesverteidigung ausgibt, inklusive Zuschüsse aus dem Bundeswehr-Sondervermögen.

Vergleich mit der Rente von Selbstständigen ist extrem

Wie gut es damit den Ex-Beamten in Pension geht, wird besonders deutlich, wenn man das beispielsweise mit dem Renten-Dasein von Freiberuflern vergleicht. Also einer Berufsgruppe, die beruflich nicht auf Sicherheit, sondern eher auf Risiko gesetzt hat.

Laut eines OECD-Berichts kommen die Freiberufler in Deutschland nur auf einen relativen Anteil von 44 Prozent der durchschnittlichen Rentenhöhe von Arbeitnehmern (Stand 2022). Das ist im Vergleich mit anderen Industriestaaten ein sehr niedriger Wert. So kommen Selbstständige in Frankreich im Alter auf einen Anteil von 91 Prozent, in Italien sind es immerhin 66 Prozent.

Die gravierenden Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen nationalen Regelungen zu Pflicht-Rentenbeiträgen. In Deutschland sind zum Beispiel selbstständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe 18 Jahre lang verpflichtet, Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung zu leisten. Andere Freiberufler können das aber freiwillig tun.


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