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Irrtümer bei der Rente: Diese 5 Dinge versteht fast jeder falsch

Beim Thema Rente herrscht bei vielen Versicherten und Rentnern Unklarheit. Wir decken die größten Renten-Irrtümer auf.

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Rente: Mega-Erhöhung 2024 bahnt sich an

Können deutsche Rentner und Rentnerinnen 2024 mit einer Mega-Erhöhung ihrer Rente rechnen? Wir verraten es dir in diesem Video.

In Deutschland bekommen gut 21 Millionen Bürger Renten. Wenn es um das Thema Rente geht, sind aber viele Menschen oft unzureichend informiert. Viele glauben, dass man sich als Arbeitnehmer nicht um Rente und die damit einhergehende Bürokratie kümmern muss – das ist aber nicht der Fall. Und was sagt eigentlich das Rentenniveau aus?

Wir räumen mit den fünf häufigsten Renten-Irrtümern auf und bringen Klarheit in die Rentenlandschaft.

1. Was das Rentenniveau wirklich bedeutet

Das Wort „Rentenniveau“ ist allgegenwärtig, doch was steckt dahinter? Ein weitverbreiteter Glaube ist, dass bei einem Rentenniveau von 48 Prozent genau dieser Anteil des letzten Gehalts gezahlt wird. Fakt ist: Das Rentenniveau vergleicht die Standardrente mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Es ist kein Garant für die Höhe der eigenen Rente.

Die volle Standardrente bekommt man, wenn man über 45 Jahre hinweg immer den durchschnittlichen Lohn verdient und entsprechende Beiträge geleistet hat. Doch das ist nicht für jeden machbar, sei es wegen Kinderbetreuung, Jobverlust, Krankheiten oder Niedriglöhnen.

2. Steuerfreie Renten? Ein Relikt der Vergangenheit!

Früher waren Renten steuerfrei, heute ist das nicht mehr der Fall. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Rententeil jährlich. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Rente nach und nach steuerbefreit. Dieser Prozess, die „nachgelagerte Besteuerung“, dauert insgesamt 35 Jahre.

Momentan sind 76 Prozent der Rente steuerpflichtig. Ab 2040 wird sie jedoch gesamt besteuert. Und Achtung: Steuererhöhungen können Rentner in die Steuerpflicht ziehen.

3. Abschlagsfreie Rente? Nicht für jeden!

Es herrscht der Mythos, dass man nach 45 Beitragsjahren automatisch abschlagsfrei in Rente gehen kann. Doch Vorsicht: Die „Rente ab 63“ existiert zwar seit 2014, jedoch gilt dies nur für bestimmte Geburtsjahrgänge. Ab dem Jahrgang 1953 verlängert sich die Altersgrenze für jeden neuen Jahrgang um zwei Monate. Für die 1964 Geborenen beginnt sie abschlagsfrei erst mit 65 Jahren.

4. Nicht alle Daten liegen vor

Auch wenn die Rentenversicherung viele Daten automatisch erhält, können Informationen fehlen. Auch wenn viele Daten von Arbeitnehmern automatisch übermittelt werden, können dennoch Informationen fehlen, etwa Zeiten von Fortbildungen oder der Kinderbetreuung. Deshalb sollte man regelmäßig sein Rentenkonto prüfen und Lücken schließen. Eine Überprüfung des Rentenkontos ist online möglich, und es gibt Beratungsangebote dazu.



5. Kommt nicht automatisch

Man sollte nicht erwarten, dass die Rente automatisch gezahlt wird. Sie muss aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden, idealerweise mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Ein kurzes schriftliches Gesuch reicht dabei aus.

Mit diesem Wissen ausgerüstet können Sie besser planen und häufige Stolpersteine auf dem Weg zum Ruhestand vermeiden.