„Die Renten steigen auch in diesem Jahr wieder deutlich“, betont Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zum 1. Juli können sich Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld in der Tasche freuen.
So gibt es im Westen 4,39 Prozent mehr, im Osten 5,86 Prozent. Die hohe Preissteigerung werde für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner deutlich abgemildert, so Roßbach. Doch für einige gibt es auch einen Haken – die Erhöhung kann Auswirkungen auf die Steuerpflicht haben.
Renten-Erhöhung für alle
Durch die Steigerung zum 1. Juli erhält ein Rentner im Westen mit 1.500 Euro Rente etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten sind es sogar 88 Euro mehr. Die Erhöhung landet automatisch auf deinem Konto, du musst also nichts dafür tun.
Bei den Beträgen handelt es sich allerdings um die Brutto-Beträge. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden also noch abgezogen. Die Erhöhung gilt aber für alle: Für Altersrentner sowie für Erwerbsminderungsrentner.
Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?
Doch es gibt einen Haken: Viele Rentner könnten durch die Erhöhung erstmals steuerpflichtig werden. Schuld daran ist der Grundfreibetrag. Wenn die Jahresrente nach Abzug des individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben wie Krankheitskosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen den Betrag von 10.908 Euro überschreitet, rutscht ein Rentner in die Steuerpflicht.
Dieser Betrag gilt für Alleinstehende. Verheiratete profitieren vom doppelten Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, sobald ihre Jahresrente nach Abzügen einen Gesamtbetrag von 21.816 Euro übersteigt. Die Folge: Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann zur Pflicht.
87.000 Rentner betroffen
Ein Teil der Rente ist steuerfrei, der andere bestimmt sich individuell durch das Renteneintrittsalter. Ein Beispiel: Wer 2005 in den Ruhestand ging, bekam noch die Hälfte steuerfrei. 2020 lag der Rentenfreibetrag nur noch bei 20 Prozent, 80 Prozent mussten also versteuert werden. Für 2023 beträgt der steuerfreie Anteil 17 Prozent.
Mehr dazu:
Wer im Jahr über die Grundfreibetragsgrenze von 10.908 Euro rutscht, muss eine Steuererklärung abgeben. Laut „Bild“ betrifft das durch die Renten-Erhöhung 87.000 Ruheständler.
„Rentner, zumal in vorgerücktem Alter, werden kaum in der Lage sein, ihre Steuererklärung selbstständig abzugeben“, vermutet Steuerberater Sascha Matussek im Gespräch mit der Zeitung. Neben den Steuern fielen dann auch schnell mal 500 Euro für den Steuerberater an, so Matussek. Damit sich die Erhöhung nicht komplett in Luft auflöst, lohnt es sich, bestimmte Dinge von der Steuer abzusetzen. Finanzfachwirt Simon Neumann gibt Tipps wie du mehr von deiner Rente hast.