Ausgerechnet Linkspartei-Abgeordneter Klaus Ernst, der in Verbindung gebracht wird mit der neuen Wagenknecht-Partei, bekommt den Hals nicht voll. Der Spitzenverdiener, der gegen Armut kämpft, will mehr Rente!
Seine Bezüge als Bundestagsabgeordneter reichen ihm aber nicht. Der 68-Jährige scheiterte nun erneut damit vor Gericht – diesmal vor dem Bundesozialgericht.
Nur halbe Rente reicht dem Abgeordneten nicht
Seine Ansprüche auf die gesetzliche Rente leiten sich ab aus seiner Arbeitszeit als Elektromechaniker und Gewerkschaftssekretär. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass gesetzliche Renten während des Bezugs einer „Abgeordnetenentschädigung“ zur Hälfte ruhen. Das wollte Ernst, der leidenschaftliche Porsche-Fahrer und Vorsitzender des Klimaausschuss im Parlament, nicht akzeptieren. Er wollte die volle Rente – nicht nur 50 Prozent.
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Bereits das Sozialgericht Würzburg ließ den gebürtigen Münchner abblitzen. Nun auch das Bundessozialgericht in Karlsruhe. Dabei verwiesen auch die Richter auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht bestätigte in der Vergangenheit mehrfach, dass öffentliche Leistungen mit „Unterhaltsfunktion“ nicht nebeneinander gezahlt werden sollen. Ein übermäßiger Eingriff in die Eigentumsgarantie sei die Halbierung der Rente nicht.
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Bald in der Wagenknecht-Partei?
Klaus Ernst war 2005 einer der Mitgründer der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG), die später mit der PDS zur Partei Die Linke fusionierte. Der Gegner der Agenda-2010-Reformen wurde bundespolitisch bekannt. Nun könnte er ein zweites Mal eine Partei mitgründen. Er soll zum Lager von Sahra Wagenknecht gehören.
Schon 2010, als Ernst Vorsitzender der Linken war, gab es parteiintern Unmut darüber, dass er sich eine Aufwandsentschädigung von 3.500 Euro für diesen Posten auszahlen ließ. On top zusätzlich zu seinen Bezügen als Abgeordneter und Fraktionsvorstandsmitglied. Das Image des „Luxus-Linken“ haftet schon länger an ihm. Die Geschichte mit der Rente passt da ins Bild.