Zum dritten Mal ist ein Haushaltsplan der rot-grünen NRW-Landesregierung vor Gericht durchgefallen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster urteilte am Dienstag, dass der Haushalt für das Jahr 2011 gegen die Landesverfassung verstieß. Das Urteil wird allerdings keine finanziellen Folgen mehr haben.
Düsseldorf.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) ist zum dritten Mal in seiner Amtszeit seit 2010 vom obersten Gericht des Landes für seine Haushaltspolitik gerügt worden.
Der Verfassungsgerichtshof in Münster urteilte am Dienstag, dass der rot-grüne Haushalt für das Jahr 2011 gegen die Landesverfassung verstoßen hat. Da das Geld bereits ausgegeben ist, hat das Urteil keine unmittelbaren Folgen mehr für Bürger und Beschäftigte, allerdings bedeutet der Spruch einen weiteren finanzpolitischen Imageschaden für die Landesregierung.
Die Neuverschulung hatte der Finanzminister im Haushaltsjahr 2011 mit 4,8 Milliarden Euro angesetzt, was deutlich über der Investitionssumme des Landes von 3,9 Milliarden Euro lag. Dies ist nur in Ausnahmefällen wie der schweren Störung der gesamtwirtschaftlichen Lage erlaubt.
Richter bemängeln hohe Ausgaben
Die Richter bemängelten, dass Walter-Borjans nicht plausibel darlegen konnte, warum NRW „in einer Aufschwungphase mit unerwartet hohen staatlichen Einnahmen“ derartig hohe Kreditsummen benötige. Die Juristen kritisierten, dass die Landesregierung ihre Argumentation „in wesentlichen Punkten auf überholten Konjunkturdaten“ aufgebaut habe.
„Rot-Grün bricht jedes Jahr die Verfassung. Das hat nichts mehr mit Fahrlässigkeit, sondern schlichtweg mit Vorsatz zu tun“, erklärte CDU-Landtagsfraktionschef Karl-Josef Laumann, der in Münster geklagt hatte. „Sobald die Verfassung der rot-grünen Verschuldungsorgie im Weg steht, wird sie einfach beiseite gewischt“, wetterte Laumann.
Finanzminister Walter-Borjans verteidigte seine Haushaltsführung. Er habe 2011 einen großzügigeren Kreditrahmen gesteckt, weil er „durch zu abrupte Kürzungen Gefahren für die wirtschaftliche Stabilität befürchtete“. Heute wisse man, dass die Entwicklung bei Einnahmen und Ausgaben günstiger verlaufen sei. Die tatsächlichen Kreditausgaben des Landes 2011 seien mit drei Milliarden klar unter der Verfassungsgrenze geblieben.