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Steuer: Das ändert sich für dich im Jahr 2023!

2022 waren viele Haushalte mit steigenden Preisen belastet. Das soll sich im nächsten Jahr ändern. Zum Jahreswechsel erwarten dich Steuererleichterungen!

Steuer: Das ändert sich für dich im nächsten Jahr!
© IMAGO / Ralph Peters

Gewusst? Diese Kostenpunkte kannst du von der Steuer absetzen

Bis zum 30. Oktober 2021 können die meisten noch ihre Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, welche drei kuriosen Abgaben man tatsächlich absetzen kann.

Die hohe Inflation und die damit verbundenen Preissteigerungen machen im Moment vielen Haushalten zu schaffen. Die gute Nachricht: Im nächsten Jahr sollen neu beschlossene Steuerentlastungen den Geldbeutel schonen!

Wie jedes Jahr gibt es Neuerungen zum Jahreswechsel. Darauf können sich Verbraucher 2023 freuen!

Steuer: Von diesen Änderungen kannst du 2023 profitieren

Viele Haushalte waren mit enorm hohen Kosten konfrontiert. Doch durch die neuen Steuermaßnahmen können viele Verbraucher und Arbeitnehmer entlastet werden. Fast alle Steuerzahler profitieren. Ein Überblick über die Neuerungen:

  • Höherer Grundfreibetrag

Diese Änderung kommt fast allen Steuerzahlern zugute. Du musst nicht auf dein gesamtes Einkommen Steuern zahlen – der Grundfreibetrag ist der Teil des jährlichen Einkommens, der steuerfrei bleibt. Dieser steigt im nächsten Jahr von 10.347 auf 10.908 Euro. Für Paare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 21.816 Euro. Außerdem wurde der Einkommensteuer­tarif an die Inflation angepasst: Höhere Steuersätze greifen nun erst bei höherem Einkommen.

  • Sparerpauschbetrag steigt

Wer sich am Kapitalmarkt beteiligt hat Grund zur Freude! Der Sparerpauschbetrag, der steuerliche Freibetrag, den man für Kapitalerträge nutzen kann, erhöht sich ebenfalls. Zu Kapitaleinkünften gehören etwa Zinsen und Dividenden. Ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1.000 Euro – ein Plus von rund 25 Prozent. Bei Zusammenveranlagung klettert er von 1.602 auf 2.000 Euro.

Steuer: So profitieren Arbeitnehmer

  • Werbungskosten

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, besser bekannt als Werbungskosten, steigt auf 1.230 Euro. Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt. Mit dieser Pauschale werden beruflich veranlasste Kosten ohne Nachweis anerkannt. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitsmittel, wie ein Laptop, oder Dienstbekleidung.

  • Pendlerpauschale

Berufspendler können für das Steuerjahr 2022 ab dem 21. Kilometer 38 statt 35 Cent pro Kilometer absetzen. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei 30 Cent. Die Entfernungspauschale kann man aber nicht nur nutzen, wenn man mit dem Auto zur Arbeit kommt, sondern auch mit der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß.

  • Midi-Job-Grenze wird erhöht

Zum 1. Januar 2023 sollen auch Geringverdiener weiter entlastet werden. Die Midi-Job-Grenze steigt deutlich an. Arbeitnehmer müssen dann erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen.

Steuer: Sparpotenzial nutzen

  • Wohnungen schneller abschreiben

Wer eine Immobilie besitzt, kann vermietete Wohnungen künftig schneller abschreiben. Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können. So würde die Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre reduziert werden. Die neue Regelung soll ab dem 01. Juli 2023 gelten.

  • Neue Steuerregeln für Photovoltaikanlagen

Auch können sich Eigenheimbesitzer die neuen Steuerregeln für Photovoltaikanlagen zunutze machen. Die Ampel-Koalition hat beschlossen, dass bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und auch Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) die Umsatzsteuer entfällt. Auch für kleine Solaranlagen soll es eine weitere Steuerbefreiung geben: Die Einnahmen aus dem Betrieb sind ab 2023 auch komplett steuerfrei!


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Davon profitieren Besitzer von Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowattpeak (kWp). Sie können ihre PV-Anlage zum Nettopreis kaufen und danach steuerfrei betreiben. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden liegt die Grenze bei 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit.