Bist du immer ganz ehrlich bei der Steuererklärung? Du solltest auf der Hut sein, denn Trickserien können schneller auffliegen und ein Nachspiel haben, als du denkst! Wie das Finanzamt Betrügern bei der Steuer auf die Spur kommt, hat nun das „Handelsblatt“ aufgedeckt.
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Was viele nicht wissen: Jede Steuererklärung läuft einmal durch das elektronische Risikomanagementsystem. Die KI-Software prüft die Angaben auf Auffälligkeiten.
Steuererklärung wird genau gecheckt
Unzureichende Auskünfte bei den Sozialversicherungsangaben fallen damit sofort auf, denn dein Arbeitgeber übermittelt die Daten auch selbst ans Finanzamt.
Das Finanzamt holt sich darüber hinaus Auskünfte von Notaren und Banken ein. Notare sind verpflichtet, dem Finanzamt Informationen zu Immobiliengeschäften zu schicken. Auch das Bankgeheimnis kann umgangen werden, wenn das Finanzamt eine Kontenabfrage anfordert. Hier muss es jedoch einen konkreten Verdacht geben und du Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren sein. Die Bank ist dann verpflichtet, die Daten herauszurücken.
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Sofern ein Bankkunde verstirbt, sind die Kreditinstitute verpflichtet, Konto- und Depotbetände über 5.000 Euro an die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes anzuzeigen. So können auch nachträglich noch Steuerschulden des Verstorbenen ans Tageslicht kommen.
Steuer-Tricks: Das Finanzamt kann sich viele Infos einholen
Solltest du Geld im Ausland haben, dürfte das dem Finanzamt auch nicht geheim bleiben. Bis zum 31. Juli jeden Jahres müssen ausländische Banken die Kontostände ihrer deutschen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Bundesrepublik hat mit 119 Ländern einen entsprechenden Informationsaustausch.
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Vermietest du deine Ferienwohnung über Airnbnb oder bist ein fleißiger Verkäufer auf Ebay, Viagogo oder Vinted, dann weiß das Finanzamt auch darüber Bescheid! Seit 2023 müssen die Online-Marktplätze den Fiskus informieren. Die Online-Plattformen geben die Auskünfte über Gewinne aus den Online-Geschäften an die Steuerbehörden weiter. Du solltest deine Einkünfte genau angeben in der Steuererkärung, sonst kann dir das als Steuerhinterziehung ausgelegt werden!