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Steuer: Neues Urteil bestätigt – auch DAS lässt sich absetzen!

Gesundheitskosten absetzen? Das deutsche Steuersystem lässt’s zu! Aber nicht alles fließt zurück in den eigenen Geldbeutel – es gibt Tücken.

Gesundheitskosten absetzen? Das deutsche Steuersystem lässt's zu! Aber nicht alles fließt zurück in den eigenen Geldbeutel – es gibt Tücken.
© IMAGO/Zoonar

Gewusst? Diese Kostenpunkte kannst du von der Steuer absetzen

Bis zum 30. Oktober 2021 können die meisten noch ihre Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, welche drei kuriosen Abgaben man tatsächlich absetzen kann.

Wenn der Gesundheitszustand ins Geld geht, gibt es trotzdem gute Neuigkeiten für die Finanzen. Das deutsche Steuersystem erlaubt es, Krankheitskosten von der Steuer abzusetzen – eine Art Bonus für Beschwerden.

Aber halt: Bevor jetzt direkt der Arzt angerufen und mit Rechnungen gewedelt wird, ist zu beachten, dass nicht alles automatisch ins Steuersparbuch wandert. Es gibt gewisse Regeln und Hürden zu beachten, bevor die Gesundheitsrechnungen in steuerliche Freiheit entlassen werden können.

Steuer: Was ist absetzbar und was nicht?

Im weiten Reich der Krankheitskosten können einige Rechnungen von der Steuer abgesetzt werden. Auf der abzugsfähigen Seite stehen die Arzt- und Zahnarztkosten, Krankenhausrechnungen, verschriebene Medikamente, Termine beim Heilpraktiker, Psychotherapie, medizinische Hilfsmittel und sogar bestimmte Reha-Maßnahmen.

Auch der Weg zur medizinischen Rettung in Form von Arztbesuchen darf auf die steuerliche Rechnung, genau wie ein paar andere gesundheitsrelevante Ausgaben. Aber: Kosten für Wellness und kosmetische Eingriffe können nicht geltend gemacht werden – da bleibt die Brieftasche zu.

Steuer: Fettabsaugung wird anerkannt!

Doch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass auch andere Kosten absetzbar sind, die man auf den ersten Blick nicht vermuten würde. Dieses besondere Urteil vom 29. Juni besagt, dass die Kosten für eine Fettabsaugung – im medizinischen Fachgebrauch als „Liposuktion“ bekannt – tatsächlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar sind.

Wie „Merkur“ berichtete, bestätigte der BFH, dass Fettabsaugungen wissenschaftlich begründet seien. Es sei denn, es handelt sich um einen rein kosmetischen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit. Übrigens: Ein ärztliches Attest ist hier das Steuer-Secret. Denn dieses könne bestätigen, dass der Eingriff aus gesundheitlichen Gründen vorgenommen werden musste.


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Die Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen gelten, sind leider nicht uneingeschränkt absetzbar. Das Einkommen, der Familienstatus und sogar die Anzahl der Kinder spielen eine Rolle. Je nachdem, kann so eine Eigenbelastung zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens fällig werden.