Neues Jahr, neue Steuer-Regelungen! Von vier Änderungen kannst du profitieren und somit auf eine Rückzahlung nach dem Erhalt des Steuerbescheids hoffen. Eine Neuerung wird allen zu Gute kommen.
Wir klären dich auf, was sich für dich bei der Steuer verbessert.
Steuer-Änderungen 2022: Von dieser Neuerung beim Steuerrecht wirst du garantiert profitieren
Du kannst dich jetzt schon freuen, denn von einer Neuerung im Jahr 2022 wirst du garantiert profitieren, ob als Angestellter, Rentner oder als Selbstständiger.
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Steuersystem in Deutschland:
- Es gibt Dutzende unterschiedliche Steuern, wie die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die KfZ-Steuer oder die Tabaksteuer.
- Manche Steuern fließen dem Bund zu, anderen den Bundesländern und manche den Kommunen.
- Die Kommunen erhalten beispielsweise die Hundesteuer, die Grundsteuer und die Zweitwohnsitzsteuer.
- Die jährliche Steuererklärung kann auch online über das Tool Elster abgegeben werden
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Der Grundfreibetrag erhöht sich nämlich! Er steigt um gut 200 Euro im Vergleich zum Jahr 2021. Für Ledige beträgt er dann 9.948 Euro (204 Euro mehr als 2021), für Verheiratete 19.896 Euro (408 Euro mehr). Bis zu dieser Höhe müssen keine Steuern bezahlt werden.
Der Bund der Steuerzahler Hessen machte mit Martin Frömel, Fachanwalt für Steuerrecht, zum Jahreswechsel den Check, welche weiteren Steueränderungen 2022 bringt.
Steuer 2022: Diese Erleichterung wird „aller Voraussicht nach“ verlängert
Von einem Punkt könnten besonders viele Arbeitnehmer profitieren: Die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale auch für das Jahr 2022. Darüber hat die neue Ampel-Regierung zwar noch nicht entschieden, sie werde laut Steuerexperte Frömel aber „aller Voraussicht nach kommen“. Der Arbeitnehmer bekommt dadurch 5 Euro pro Tag im Homeoffice erstattet, maximal 600 Euro für das ganze Jahr.
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Steuern für Arbeitnehmer: DIESE beiden Punkte sind 2022 noch interessant
Erfreulich für Arbeitnehmer ist auch, dass Corona-Bonuszahlungen bis zur Höhe von 1500 Euro noch bis zum 31. März steuer- und sozialversicherungsfrei sind, man also die volle Höhe netto behalten darf. Jedoch nur, wenn der Arbeitgeber bislang noch keinen Corona-Bonus ausgezahlt hat. Gab es 2021 bereits eine solche Bonuszahlung, ist sie 2022 nicht erneut steuerfrei.
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Eine Verbesserung gibt es bei der Sachbezugsfreigrenze. Sie erhöht sich auf 50 Euro – das sind immerhin 6 Euro mehr als 2021. Wenn man vom Arbeitgeber beispielsweise einen Gutschein im Wert von 50 Euro erhält, fallen für ihn keine Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge an. Doch, Vorsicht! „Nur ein Cent mehr und die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile entfallen“, warnt Experte Frömel an diesem Punkt.