Kuchenbasare auf Schulfesten sind keine Seltenheit. Gerne wird damit Geld für verschiedene Projekte gesammelt. Doch auf die Erlöse kann in einiger Zeit eine Steuer obendrauf kommen. Grund dafür ist die Umsatzsteuerpflicht auf die Backwaren.
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Steuer auf Kuchen in Schulen
Ob Käse-, Marmor- oder Apfelkuchen – kleine Leckereien sind auf Kita- und Schulveranstaltungen gerne gesehen. Beim Verkauf fiel dabei bisher keine Umsatzsteuer an. Durch eine EU-Richtlinie soll sich das aber zu ab 2027 ändern. Die zielt darauf ab, Unternehmer vor größerer Wettbewerbsverzerrung zu schützen. Zum Beispiel entsteht sie, wenn öffentliche Einrichtungen Produkte oder Leistungen anbieten, die nicht zu ihren hoheitlichen Aufgaben gehören. Damit könnten sie zusätzliche Einnahmen generieren.
Von dem Steuer-Plan wäre auch die öffentliche Hand betroffen. Neben Kuchen in der Schule können es Bücher sein, die statt im Buchladen im Rathaus verkauft werden. Zunächst hätte die Regelung bereits ab 2025 in Kraft treten sollen, wurde aber später wieder verschoben.
Schulen bereiten sich vor
Nicht immer fällt eine entsprechende Steuer an. Verkauft eine Klasse zum Beispiel ausschließlich für die eigene Klassenkasse Kuchen, gibt keine Probleme. Auch Fördervereine können gegründet werden, über die der Verkauf einfacher ablaufen kann. Vereine sind steuerlich nämlich begünstigt und können auch Spenden bescheinigen.
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Ekkehard Wehling vom Landesverband für Kita- und Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt empfiehlt gegenüber dem „MDR“ eine andere Möglichkeit: „Verschenken Sie den Kuchen und bitten Sie um Spenden. Die Erfahrung zeigt, dass dann sogar mehr Geld zusammenkommt, als beim Verkauf. Außerdem umgehen Sie sämtliche Regularien und sind fein aus dem Schneider“.