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Steuer: Mieter können mehr rausschlagen! Mit DIESEN Tricks winkt eine Menge Geld

Auch als Mieter kannst du bei der Steuer-Erklärung einiges rausschlagen. Das Problem: Die Wenigsten wissen davon! So holst du dir dein Geld zurück.

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u00a9 IMAGO / Shotshop / Elmar Gubisch / Montage: DerWesten

Gewusst? Diese Kostenpunkte kannst du von der Steuer absetzen

Bis zum 30. Oktober 2021 können die meisten noch ihre Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, welche drei kuriosen Abgaben man tatsächlich absetzen kann.

Mit dem Spätsommer startet in Deutschland auch die Hochzeit für Steuererklärungen. Zur Erinnerung: Bis zum 2. Oktober 2023 hast du noch Zeit, deine für das Jahr 2022 abzugeben – und die könnte sich wirklich lohnen. Auch für Mieter! Ob du es glaubst oder nicht.

Welche Steuer-Vorteile du dir unbedingt sichern solltest, damit später ein fettes Plus auf der Steuererklärung steht, erfährst du hier.

Steuer: DAS können Mieter absetzen

Schon klar, das Thema Steuererklärung gehört jetzt nicht zu den Bereichen, die vor lauter Sex-Appeal triefen. In der Regel ist die Angelegenheit aber schnell erledigt. Und wenn du am Ende ein paar Hundert Euro – oder vielleicht sogar mehr – vom Staat zurückbekommst, freut sich nicht nur dein Geldbeutel.

+++ Steuer: Selbst wenn du aus der Kirche austrittst, musst du eventuell weiter zahlen +++

Tatsächlich kann sich die Steuererklärung gerade auch für Mieter lohnen, wie der Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ (VLH) informiert. Egal ob Haus- oder Wohnungsnebenkosten – du kannst sie zumindest zum Teil von der Steuer absetzen.

Es gibt einen Haken

Immerhin könnte sich über das Jahr verteilt einiges an Kosten für dich ansammeln. Sei es der Schornsteinfeger, die Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Reparaturen oder sonstiges: Wenn du nur anteilig über die Nebenkostenrechnung daran beteiligt warst, kannst du den Posten später bei der Steuererklärung angeben. Das gilt sowieso, wenn du die entsprechenden Leistungen direkt aus der eigenen Tasche bezahlt hast.

Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Du kannst die Aufwendungen nur zu jeweils 20 Prozent bei der Steuer anrechnen, wie die VLH weiter berichtet. Außerdem sind die absetzbaren Beiträge gedeckelt. Für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du höchstens 4.000 Euro, für Handwerker und Co. nur bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen.


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Wenn du solche Leistungen bei der Steuererklärung angibst, solltest du dir auf jeden Fall deine Nebenkostenabrechnung als Nachweis aufheben. Daneben natürlich alle Rechnungen für die Leistungen, die du selbst bezahlt hast.