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Steuer-Hammer 2023! DIESE Abgaben entfallen dann komplett

Ein Steuer-Beschluss der Ampel-Regierung ist etwas untergangen. Dabei werden viele Menschen ab 2023 davon profitieren.

Weniger Steuern für die Betreiber von Solaranlagen.
© IMAGO / McPHOTO

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Angesichts vieler Debatten um Entlastungspakete und staatliche Finanzspritzen ist ein Steuer-Beschluss der Ampel-Regierung etwas untergangen.

Dabei werden viele Menschen ab 2023 davon profitieren. Sie erhalten eine Steuerbefreiung und zwar ganz unbürokratisch.

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Die Ampel hat nämlich beschlossen, dass bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und auch Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) die Umsatzsteuer entfällt. Zudem gibt es eine weitere Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen: Die Einnahmen aus dem Betrieb sind ab 2023 auch komplett steuerfrei!

Von der Maßnahme werden Besitzer von Einfamilienhäusern profitieren, die Solaranlangen bis 30 Kilowattpeak (kWp) haben. Sie können ihre PV-Anlage günstiger kaufen, nämlich direkt zum Nettopreis und danach steuerfrei betreiben. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden liegt die Grenze bei 15 Kilowattpeak je Wohn- oder Gewerbeeinheit.

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Solaranlagen und die Steuererklärung: Bisher war es ein bürokratischer Hürdenlauf

Bisher war es zwar auch schon möglich, sich die Umsatzsteuer im Kaufpreis von PV-Anlagen vom Finanzamt erstatten zu lassen, allerdings nur mit einem bürokratischen Umweg. Dieser entfällt nun!

Weniger Steuern für die Betreiber von Solaranlagen.
Eine wichtige Steuerbefreiung für Hausbesitzer, die auf Solaranlagen setzen. Foto: IMAGO / McPHOTO

Das riet die Verbraucherzentrale bislang bei den Steuern auf Solaranlagen

Beim Solaranlagen-Betrieb galt bisher, dass man privat genutzte Anlagen bis 10 kWp auf Antrag von der Steuerpflicht befreien konnte. Auch darüber hinaus stuften die Ämter private Photovoltaikanlagen, die ihren Strom mit einer „Gewinnerzielungsabsicht“ ins öffentliche Netz einspeisten, zumeist als „Liebhaberei“ ein, wie die Verbraucherzentrale weiß. Auch hier befreite man die Besitzer in der Regel von der Steuerpflicht. Voraussetzung war jedoch eine Wirtschaftlichkeitsprognose.

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Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro griff die „Kleinunternehmerregelung“ und man war nicht umsatzsteuerpflichtig. „Dies trifft auf die Mehrzahl aller privaten PV-Anlagenbetreiber:innen zu, solange Sie keine weiteren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Teilen Sie Ihre Entscheidung unbedingt auch dem Netzbetreiber mit“, riet die Verbraucherzentrale bislang.

Die Verbraucherzentrale hatte zudem noch einen weiteren Vorschlag, der jedoch aufwändiger war. Man könne die Anlage doch umsatzsteuerpflichtig anmelden. „Das hat den Vorteil, dass Sie die Mehrwertsteuer, die Sie beim Kauf der Anlage bezahlt haben, vom Finanzamt zurückbekommen.“ Das war jedoch mit einer Menge Verwaltungsaufwand bei den Steuererklärungen verbunden.

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All diese bürokratischen Stolpersteine bei der Steuer verschwinden nun also 2023! Hinzu kommen finanzielle Vorteile. Es lohnt sich also mehr, Solaranlagen auf eigene Dach zu installieren.