Seit einigen Wochen ist das Deutschlandticket im Handel erhältlich. Die bundesweite Fahrkarte kommt dabei gut bei den Bürgern an. Mittlerweile haben circa zehn Millionen Menschen nach Angaben des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ein Abo.
Doch neben der bundesweiten Nutzung des Nahverkehrs bringt das Deutschlandticket einen weiteren Vorteil mit sich. Denn nebenbei kann bei der Steuer ordentlich gespart werden.
Steuer-Vorteil mit der Pendlerpauschale
Mit dem Deutschlandticket sind bei der Nutzung des bundesweiten Nahverkehrs nahezu keine Grenzen gesetzt. Doch das Ticket bringt auch steuerlich einen großen Vorteil. Sascha Matussek, Steuerberater in Stuttgart, verrät gegenüber „Bild“: „Durch die starke Subventionierung des Deutschlandtickets ist nicht nur ein Steuer-Spar-Modell entstanden, sondern sogar ein Geld-Generierungs-Modell“. Was er genau damit meint, zeigt er anhand einer Modellrechnung mit der Pendlerpauschale als Grundlage.
Für das Beispiel rechnet Matussek: „Von Schwäbisch Gmünd bis Stuttgart sind es 55 Kilometer“. Hiernach könnten Pendler für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer absetzen. Das ergibt eine Ersparnis von insgesamt sechs Euro. Für die weiteren 35 Kilometer betragen die Fahrkosten 13,30 Euro (35 km x 0,38 Cent/km). So kommen Pendler auf einen täglichen Betrag von insgesamt 19,30 Euro und einen Jahresbetrag von 4439 Euro bei 230 Arbeitstagen, erklärt Matussek. Bei der Steuer kann der Betrag dann als Werbungskosten angesetzt werden.
Steuer sparen mit dem Deutschlandticket
Besonders interessant ist die Rechnung des Experten für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter dem Grenzsteuersatz. Für Einkommen bis 60.000 Euro liegt dieser bei 42 Prozent. Das ergibt in diesem Rechenbeispiel eine jährliche Steuerersparnis von 1864,38 Euro (4439 Euro mal 42 Prozent). Der Betrag übersteigt die Kosten für das Deutschlandticket deutlich, das Abo kostet im Jahr 588 Euro. So hätten Beschäftigte am Ende also rund 1276 Euro im Jahr mehr im Portemonnaie (1864,38 Euro minus 588 Euro).
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Gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber zum 49-Euro-Ticket, wird dies auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt. Damit ist der Zuschuss aber steuerpflichtig und mindert den Vorteil der Entfernungspauschale, erklärt der Steuer-Experte. Bekommen Beschäftigte aber die Kosten für das 49-Euro-Ticket vom Arbeitgeber komplett erstattet, müssen sie dieses Geld nicht versteuern.
Aber Achtung: Wer mehr fährt, kann jedoch nicht mehr kassieren vom Staat. Mit 4500 Euro im Jahr sei das Limit erreicht, erläutert der Experte. Wer also weiter zwischen Wohnort und Arbeitsstätte fährt, der kann zwar Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Strecke mit dem Auto zurücklegt wird. Damit fällt der Vorteil des Deutschlandtickets bei der nächsten Steuererklärung weg. „Das Modell geht nur genau bis diesem Grenzfall bei unseren 55 km. Auch durch weitere Entfernungen wird es nicht mehr“, betont Matussek.