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Steuer: Bei Brief vom Finanzamt darfst du nicht trödeln – DARUM wirst du es sonst bereuen

Wer seine Briefe gerne mal ungeöffnet liegen lässt oder irgendwo auf einen Stapel legst, könnte es besonders bei der Steuer bereuen.

Steuer-Schock - reagiere nicht zu spät!
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Geheime Steuerschlupflöcher: Diese Ausgaben bringen Geld zurück

Was kann man alles von der Steuer absetzen? Diese ungewöhnlichen Dinge haben die wenigsten auf dem Schirm.

„Während wir aufschieben, hastet das Leben vorbei“. Recht hat er, der römische Philosoph Seneca. Und bei der Steuer kann das Vertrödeln ärgerlich enden.

Wer einen Brief vom Finanzamt bekommt, sollte ihn nicht erst lange auf den Stapel legen, sondern gleich öffnen, den Inhalt prüfen und handeln. Erst recht, wenn es um den Steuerbescheid geht.

Steuer: Schau dir unbedingt gleich den Brief vom Finanzamt an

Wer vergessen hat, dem Finanzamt bei der Steuererklärung wichtige Dinge mitzuteilen und sich anrechnen zu lassen, hat nicht unbegrenzt Zeit zur Korrektur. Es bleibt lediglich ein Zeitraum von einem Monat nach Eingang des Steuerbescheids. Danach hat man keine Chance mehr, zu viel bezahlte Steuern zurückzuholen! Das Fristende kann man sich selbst ausrechen.

Jeder Bescheid ist nämlich mit dem Datum der Erstellung versehen. In der Regel ist das gleichzeitig das Aufgabedatum bei der Post. Drei Tage später gilt der Bescheid laut Bund der Steuerzahler als bekanntgegeben – unabhängig davon, wann dir der Brief tatsächlich zugestellt wurde. Die Frist von einem Monat beginnt ab diesem Tag. Fällt der fiktive Bekanntgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, beginnt die Frist erst am darauffolgenden Werktag.

Steuer: Das musst du beim Einspruch beachten

Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Einspruchs beim Finanzamt entscheidend, nicht die Aufgabe bei der Post. „Bringen Sie Ihren Einspruch also rechtzeitig zur Post oder legen Sie den Einspruch elektronisch per Mail ein“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.


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Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss keine besondere Form erfüllen. Er kann auch elektronisch übermittelt werden und sollte alle wichtigen Angaben, etwa die Steuer-ID und eine Begründung, enthalten.