- Blitzer bringen einigen Städten an Rhein und Ruhr Millionen ein.
- Aber die Hersteller verdienen mit – und haben Mitspracherechte.
- Kritiker bemängeln die Leasing-Praxis und Fallpauschalen.
Essen.
Für viele Städte und Gemeinden ist die Verkehrsüberwachung längst eine feste Einnahmequelle geworden. Nordrhein-Westfalens Kämmerer nehmen so mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr ein – mit steigender Tendenz, seit Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) die Vorgaben für das Aufstellen von Radaranlagen gelockert hat.
Doch Temposünder an Rhein und Ruhr füttern mit den von ihnen eingezahlten Buß- und Verwarnungsgeldern auch immer öfter direkt die Kassen privater Blitzer-Hersteller mit Millionen Euro. Hintergrund: Die Kommunen gehen dazu über, die teuren „Starenkästen“ nicht mehr zu kaufen, sondern zu leasen.
Stillschweigen über die Verträge
Das machen sie in Geheimverträgen. Gegenüber unserer Redaktion räumte die Sprecherin von Blitzer-Produzent Jenoptik, Cornelia Ehrler, ein: „Über die Inhalte der Verträge wird grundsätzlich Stillschweigen vereinbart“.
Hersteller bieten dabei oft die komplette Betreuung des Blitzgerätes einschließlich der „Aufbereitung“ der Daten an. Sie kassieren dabei pro geblitztem Fahrzeug „Fallpauschalen“, die zwischen zwei und zehn Euro liegen können – ungeachtet, ob im Einzelnen tatsächlich ein Tempo-Verstoß vorliegt oder nicht.
Leasingmodelle in vielen Städten
NRW erfolgreichste neue Blitzanlage an der Autobahn A45 vor der Großbaustelle der Lennetalbrücke arbeitet nach diesem Modell – genau so wie der Blitzer Duisburger Straße im Duisburger Norden, der nach Bürgerprotesten gegen Raserlärm aufgestellt worden war. Im ersten Fall hat die Stadt Hagen den Vertrag mit Hersteller Jenoptik geschlossen und im ersten Betriebsjahr sechs Millionen Euro eingenommen. Im zweiten Fall kooperiert die Stadt Duisburg mit der Firma Vetro Verkehrselektronik. Dortmund und Essen versichern dagegen, nur mit eigenen gekauften Geräten Temposünder zu jagen.
Nach Angaben von Marktführer Jenoptik hat das Unternehmen in NRW neben 600 verkauften Anlagen Verträge über solche „TSP“-Leasingmodelle auch in den Kreisen Recklinghausen und Euskirchen und in Rheine abgeschlossen. Insgesamt nutzten 40 Behörden bundesweit die Möglichkeit, sich per Leasing eigene Investitionen und eigene Kreditaufnahmen zu ersparen.
GdP kritisiert fehlende Transparenz
Arnold Plickert, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW: „Diese fehlende Transparenz unter Hinweis auf den Datenschutz ist ein Skandal. Für viele Bürger entsteht dadurch der Eindruck, das Recht könne in Zweifel so umgangen werden. Zudem wird das Misstrauen geweckt, dass Blitzer nicht im Interesse der Verkehrssicherheit aufgebaut werden, sondern nur zur Steigerung der Einnahmen“.
Tatsächlich geht es bei diesen Geschäften zwischen Rathäusern und Blitzer-Herstellern um viel Geld. Johann-Markus Hans, Polizeidirektor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, macht eine Beispielrechnung auf: „Rechnet man 60 000 Fälle pro Jahr und ein durchschnittliches Bußgeld von 15 Euro, so ergeben sich pro Jahr 750 000 Euro Einnahmen – 300 000 Euro für den Dienstleister und 450 000 Euro für die Kommune. Für Gemeinde wie Dienstleister ist dies ein lukratives Geschäft.“
Schreiben Hersteller Städten einnahmeträchtige Standorte vor?
Schreiben die Hersteller den Kommunen auch einnahmeträchtige Blitzer-Standorte vor? Das ist der nächste Punkt, der dem Münsteraner Polizeidirektor Kopfschmerzen bereitet: „In vielen Bundesländern ist es Bestandteil der Vertragsgestaltung, dass die Dienstleister bei Unterschreiten einer bestimmten Aufkommensschwelle einen Abbau der Anlage und den Aufbau an anderer, lukrativerer Stelle verlangen können“. Doch auch hier: Wo das gemacht wird, bleibt Geheimsache.
Marktführer Jenoptik versichert, dass Recht und Gesetz bei seinem umfangreichen „Dienstleistungspaket“ eingehalten werden. Das werde je nach Kundenwunsch zusammengestellt. Hoheitliche Aufgaben wie die amtliche Kontrollauswertung, die Festlegung der Messpitzen, die Einleitung der Verfahren und die Vereinnahmung der Bußgelder blieben bei der Kommune, sagt Ehrler. Neben der Aufstellung, der Aufrechterhaltung des Betriebs und zum Beispiel der Schulung des Behördenpersonals sei das Unternehmen dann für die „zertifizierte Bildaufbereitung“ zuständig.
Bundesweit beschäftigen sich inzwischen die Gerichte mit Blitzereinsätzen durch Privatfirmen. Urteile zum Beispiel im Saarland, aber auch im Rheinland haben bewirkt, dass Bußgelder nicht bezahlt werden müssen. Allerdings kommt es immer darauf an, in wie weit tatsächlich hoheitliche Aufgaben von Firmen übernommen worden sind. Eine Entscheidung höchster Gerichte über die Rechtmäßigkeit privater Blitzer steht noch aus. Ob den Richtern dafür die Geheimverträge ausgehändigt werden? Einem ostdeutschen Amtsgericht wurde das schon verweigert.