Essen.
Carolin Matzke, Leiterin einer Aldi-Filiale im ostwestfälischen Augustdorf, macht ihrem Arbeitgeber schwere Vorwürfe. Schikaniert habe man sie, ihr Aufgaben gegeben, die sie in vorgegebener Zeit nicht schaffen könne, ihr ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst nahegelegt.
„Sie haben versucht, mich systematisch fertigzumachen“, erklärte die langjährige Aldi-Mitarbeiterin gegenüber dem „Spiegel“.
Demnach versuche Aldi Nord mit rüden Methoden, seinen Mitarbeitern neue Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen aufzuzwingen, so das Nachrichtenmagazin.
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Dem Bericht zufolge sollen die neuen Unterlagen Aldi die Möglichkeit geben, Verkäufer und Verkaufsstellenleiter zur Arbeit zu bestellen, wie es dem Unternehmen beliebt. So könne der Dienst schon um 4 Uhr statt um 6 Uhr beginnen. Zudem sei erst um 23 Uhr Schluss, nicht wie vorher um 21 Uhr.
Zusätzlich könne die Führung des Unternehmens Überstunden abverlangen, ohne den Betriebsrat um Genehmigung zu fragen. Auch Teilzeitverträge würden für bestimmte Mitarbeiter ausgeschlossen.
Verträge seien so nicht legal
Uli Kring ist einer von zwei Betriebsratschefs des Discount-Riesen, der sich den neuen Verträgen widersetzt. Für ihn widersprechen die Verträge rechtlichen Vorgaben, da sie beinhalten würden, dass Teilzeit für Verkaufsstellenleiter aus betrieblichen Gründen ausscheide. Das sei nicht legal, sagt er dem Magazin.
Weiter berichtet der „Spiegel“, dass Mitarbeiter, sollten sie die Verträge und Vereinbarungen nicht unterzeichnen, systematisch unter Druck gesetzt würden. Wie eben im Fall von Carolin Matzke.
Kurz vor Feierabend sollen plötzlich noch wichtige Aufgaben erteilt worden sein, Mitarbeitern sollen die Spätschichten gestrichen worden sein, damit sie keine Zulagen mehr bekämen. Prämien, wie beispielsweise für 25 Arbeitsjahre, seien einbehalten worden.
Was sagt Aldi Nord zu dem Thema?
Aldi widerspricht dem Bericht. Man würde keinen systematischen Druck auf die Mitarbeiter ausüben. Die Beschuldigungen seien qualitativ und quantitativ unbegründet und falsch. Die Führungskräfte hätten „angemessen sowie geboten gehandelt“.