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Allerheiligen in NRW: Gewusst? Selbst DAS darfst du dir am stillen Feiertag nicht erlauben

Allerheiligen ist ein stiller Feiertag in NRW. Am Dienstag gelten daher besondere Regeln. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Raum.

Allerheiligen NRW
© IMAGO / Arnulf Hettrich

NRW

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Allerheiligen steht vor der Tür. In NRW und in vier weiteren Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland) steht das öffentliche Leben am Dienstag (1. November) deshalb weitestgehend still. Denn bei Allerheiligen handelt es sich um einen sogenannten stillen Feiertag.

Deshalb gelten für diesen Tag besondere Regeln. Tagsüber dürfen etwa keine öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden. Doch die Verbote gehen auch in den privaten Bereich hinein.

Allerheiligen in NRW: Das alles ist verboten

Zwischen 5 und 18 Uhr sind in NRW an Allerheiligen zum Beispiel Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkus, Volksfeste oder sportliche Veranstaltungen verboten. Außerdem sind in Gaststätten und Diskotheken sind außerdem jegliche Tanzveranstaltungen verboten. Und nicht nur das: Tagsüber müssen Lokale auch ihre Boxen herunterdrehen. Denn laute Musik ist bis 18 Uhr nicht erlaubt.

Auch wer sein Auto waschen will, schaut in die Röhre. Denn Autowaschanlagen müssen wie auch an allen anderen Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Das Gleiche gilt für Spielhallen und Wettbuden.

Das darfst du dir an Allerheiligen in NRW nicht erlauben

Neben den Verboten, die das öffentliche Leben betreffen, gehen die Regeln auch bis in den privaten Bereich hinein. Auch hier ist am stillen Feiertag Ruhe geboten. Insbesondere sind Wohnungsumzüge laut dem Feiertagsgesetz verboten. An Allerheiligen gelten dafür auch keine Dringlichkeits-Ausnahmen wie etwa an Sonntagen.

Das ist an Allerheiligen in NRW erlaubt

Doch nicht alles ist verboten an Allerheiligen in NRW. So kannst du am Dienstag in NRW grundsätzlich Kunstausstellungen oder Museen besuchen, sofern sie an Feiertagen öffnen. Auch die Zoos in NRW dürfen Besucher empfangen.


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