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Nach Anschlag in Ratingen: Täter erhält lebenslänglich – unfassbar, wie er auf die Nachricht reagiert

Das Urteil ist gefallen. Der mutmaßliche Brandstifter von Ratingen hat eine lebenslange Haftstrafe erhalten.

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Explosion in Ratingen: Das ist passiert

Einsatzleiter schildern grausige Details der Explosion in Ratingen, bei der mehrere Polizisten und Feuerwehrleute teils lebensgefährlich verletzt wurden – womöglich mit voller Absicht.

Das Urteil ist gefallen. Nach dem Explosionsanschlag auf mehrere Polizisten, Feuerwehrleute und weiterer Retter in Ratingen im Mai 2023 hat das Gericht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe auferlegt. Außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Das bedeutet womöglich, dass er nie mehr auf freien Fuß kommt. Über eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde allerdings nicht gesprochen.

Ratingen-Täter erhält lebenslänglich

Der 11. Mai 2023 war ein schicksalhafter Tag. Ein Brandanschlag auf Polizei und Helfer, eine verweste weibliche Leiche in der Wohnung und schlussendlich die Festnahme deren Sohnes. Erst hieß es, eine hilfsbedürftige Person sei in Gefahr in einer Ratinger Wohnung. Dann öffnete der 57-Jährige die Tür, schüttete literweise Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete den Stoff an.


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Für die versuchte Tötung hat der Angeklagte nun eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Die Urteilsverkündung nahm der 57-Jährige wie alles andere schweigend hin. Sein Verteidiger hatte noch versucht, schwere Körperverletzung und schwere Brandstiftung durchzuringen, doch die Staatsanwaltschaft hatte auf Mordversuch bestanden.

Mindestens 15 Jahre

Ein Feuerball steckte neun Personen in Brand, eine Polizistin wurde noch brennend aus dem Mehrfamilienhaus getragen. Sie lag danach noch Monate im Künstlichen Koma. Neun Opfer, darunter auch zwei Rettungssanitäter und ein Notarzt, werden laut Staatsanwaltschaft für immer bleibende Schäden davontragen. Insgesamt wurden 35 Menschen verletzt.


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Das war zu viel, um „nur“ von schwerer Körperverletzung zu sprechen, wie das Gericht entschied. Lebenslänglich bedeutet in Deutschland, dass Verurteilte nicht vorzeitig entlassen werden können. Sie muss bis um Tod verbüßt werden beziehungsweise mindestens für 15 Jahre. Danach könnte er zwar freigelassen werden, das passiert in der Praxis aber eher selten. (mit dpa)