Lebensgefährliche Situation! Eine Frau kam am Samstag der Deutsche Bahn in NRW in die Quere.
Als der Lokführer der Bahn die junge Frau im Gleisbett bemerkte, versuchte er sie mit Signalpfiffen zu alarmieren. Doch die 20-Jährige aus NRW reagierte nicht. Dann zog er die Notbremse.
Bahn in NRW: Lokführer sieht Frau auf dem Gleis – Notbremsung!
Am Samstagmorgen fuhr der Lokführer der Eurobahn durch Bielefeld in Richtung Bahnhof Brake als plötzlich eine junge Frau über die Gleise lief. Er versuchte mit Signalpfiffen auf sich und den Zug aufmerksam zu machen, doch die 20-Jährige reagierte nicht.
Dann versuchte der Lokführer eine Schnellbremsung – erfolgreich. Die Bahn kam gerade noch so vor der Frau zum Stehen. Der Fahrer stieg aus und entdeckte die Bielefelderin hinter dem Zug, wo sie sich versteckt hielt. Er schaffte es sie zu überreden, in den Zug zu steigen und bis zum nächsten Halt mitzufahren.
Als dann jedoch die Polizei dazu kam, kam nicht nur heraus, was die Frau auf den Gleisen zu suchen hatte.
Bahn in NRW: Frau läuft über die Gleise – dann kommt auch noch das heraus
Eine Zeugin sowie die Notfallleitstelle der DB AG in Duisburg meldeten den Vorfall dem Bundespolizeirevier in Bielefeld. Die erwarteten die 20-Jährige am Bahnhof Brake und nahmen sie mit aufs Revier.
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Das ist die Deutsche Bahn:
- die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
- entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
- beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
- Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
- Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz
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Dort stellten sie nicht nur mithilfe eines Atemalkoholtest 1,4 Promille bei der Bielefelderin fest, sondern diese gab außerdem zu, Marihuana konsumiert zu haben. Und nicht nur das: Die Beamten fanden auch noch geringe Mengen des Betäubungsmittels in ihrem Besitz.
Bahn in NRW: DARUM war die Frau auf den Gleisen – alkoholisiert und unter Drogeneinfluss
Zu dem Grund, warum sie überhaupt auf den Gleisen gewesen war, sagte die Frau, sie hätte lediglich eine Abkürzung nach Hause nehmen wollen. Dabei wäre sie sich der unmittelbaren Gefahr durch den heranfahrenden Zug nicht bewusst gewesen.
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Sie wird sich nun wegen des gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Der Zugführer hingegen sah sich nach dem Vorfall nicht mehr in der Lage, seinen Dienst fortzusetzen und wurde von einem Kollegen abgelöst. (mbo)