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Bahn-Streik in NRW: Diese Ansprüche hast du, wenn dein Zug ausfällt

Bahn-Streik in NRW: Diese Ansprüche hast du, wenn dein Zug ausfällt

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Bahn-Streik in NRW: Am Montag und Dienstag muss wieder mit Ausfällen und Verspätungen bei der Deutschen Bahn gerechnet werden. Foto: IMAGO / Arnulf Hettrich

Nach einer Woche Pause geht der Bahn-Streik in NRW in die nächste Runde. Welche Strecken betroffen sind und wo Ersatzverkehr eingesetzt wird, erfährst du in unserem >>>Bahn-Streik-Ticker.

Der Bahn-Streik in NRW findet voraussichtlich vom 23. bis 28. August statt. Was du tun kannst, wenn dein Zug ausfällt oder du wegen einer Verspätung deinen Anschluss verpasst, erfährst du hier.

Bahn-Streik in NRW: Dein Anspruch auf Entschädigung

Bei Zugausfällen oder Verspätungen von mindestens 60 Minuten gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Daher kann für eine Fahrkarte, die im bestreikten Zeitraum gültig wäre, eine Entschädigung beantragt werden.

Solltest du deine online gebuchte Reise aufgrund des Streiks nicht antreten wollen, kann du dies entweder auf der Webseite der Deutschen Bahn oder in der App veranlassen. Ansonsten ist das auch auf dem Postweg mit dem Fahrgastrechte-Formular möglich. Das bekommst du im Zug beim Servicepersonal, an den DB Informationsstellen, im DB Reisezentrum oder einfach auf der Webseite der Deutschen Bahn.

Bahn-Streik in NRW: Kulanzregelung im Fernverkehr

Alle Fahrgäste, die eine Fahrkarte für den Fernverkehr im bestreikten Zeitraum gekauft haben und ihre Reise nun verschieben möchten, können dies unter folgenden Bedingungen tun. Bereits gebuchte Tickets sind weiterhin gültig und können flexibel zwischen dem 20. August und 4. September genutzt werden. Das heißt auch, dass du nicht mehr an die Zugverbindung gebunden bist, was bei Spar- und Super-Sparpreisen der Fall ist. Diese Regelung gilt auch für Zugfahrten im Nahverkehr. Auch Reservierungen von Sitzplätzen kannst du ohne Unkosten bei deiner DB Verkaufsstelle umtauschen.

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Das ist die Deutsche Bahn:

  • die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
  • entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
  • beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
  • Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
  • Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz

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Willst du deine Fernreise jedoch nicht verschieben, sondern ganz ausfallen lassen, kannst du sie stornieren. Für die Reisetage 23. bis 25. August ist eine kostenfreie Erstattung möglich, online über das Kulanzformular oder mit Papierfahrkarte bei deiner DB Verkaufsstelle. Das gilt auch für Sitzplatzreservierungen, die du dort ebenfalls stornieren kannst.

Bahn-Streik in NRW: Ein kleines Extra für den Fernverkehrsreisende

Solltest du dich dafür entscheiden, trotz des Streiks mit der Bahn zu fahren, dann bittet die Deutsche Bahn darum, auf die Mitnahme deines Fahrrads zu verzichten. Denn bei dem entschlackten Streikfahrplan dürfte es zu erheblichem Platzmangel kommen.

Daher bietet die Deutsche Bahn einen kostenlosen Fahrradversand für Fernverkehrsreisende an. Wenn du eine Karte für den Fernverkehr mit zusätzlicher Fahrradkarte und Stellplatzreservierung für die bestreikten Tage gekauft hast, dann kannst du den kostenlosen Service online buchen. Das Angebot gilt nur für ein reguläres Fahrrad, zum Beispiel nicht für E-Bikes, und der Versand dauert circa zwei Werktage.

Bahn-Streik in NRW: Das sind dieRegeln für den Nahverkehr

Für den Nahverkehr gibt es ähnliche Regelungen. Karten, die vor dem Beginn des Streiks gekauft wurden, können bis zum 4. September genutzt werden. Auch bei Ausfällen und Verspätungen ab 60 Minuten werden die Kosten erstattet. Bei Unterbrechungen der Fahrt wird der Preis der nicht benutzten Fahrstrecke erstattet.

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Fahrgäste, die ein Ticket zum Flexpreis oder Normalpreis sowie eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte gekauft haben, können auch Fernverkehrszüge nutzen. Dafür muss zunächst ein Aufpreis vorgestreckt werden, der allerdings nachher über das Kundenkonto oder das Fahrgastrechte-Formular zurückgefordert werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind das Quer-durchs-Land-Ticket und das Länderticket.

Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten findest du >>>hier.

Eine Übersicht der Deutschen Bahn zum Thema Entschädigung durch den Streik gibt es >>>hier. (mbo)