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„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

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"Bares für Rares": Diese fünf Dinge muss man jetzt wissen

„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

"Bares für Rares": Diese fünf Dinge muss man jetzt wissen

Panorama Video

  • Strafbefehl gegen Walter Lehnertz
  • Der „Bares für Rares“-Händler muss eine Geldstrafe zahlen
  • Es geht um 20.000 Euro Schulden

Schleiden. 

Für sein „80 Euro“-Startgebot erntet er seit fünf Jahren Lacher bei der ZDF-Sendung „Bares für Rares“. Nun hat Händler Walter Lehnertz jedoch Ärger mit der Justiz bekommen.

Gegen „Waldi“ wurde ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung ausgesprochen. Das bestätigt Robert Plastrotmann, Direktor des Amtsgerichts Schleiden (Eifel), im Gespräch mit DER WESTEN.

„Bares für Rares“ im ZDF: Strafbefehl gegen Walter Lehnertz

Insgesamt 20.000 Euro war Lehnertz‘ Unternehmen in den Miesen. Mehrere Gläubiger konnten laut Amtsgericht nicht mehr bezahlt werden, „Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen“, heißt das im Juristendeutsch.

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Deshalb hätte Lehnertz 2016 Insolvenz für sein Unternehmen anmelden müssen. Hat er aber nicht. „Herr Lehnertz versäumte es, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen“, bestätigt Plastrotmann gegenüber DER WESTEN.

Nun muss er stattdessen eine Geldstrafe von 1200 Euro bezahlen.

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Einspruch zurückgezogen

Gegen den Strafbefehl legte der „Bares für Rares“-Händler zunächst Einspruch ein. Kurz vor der Hauptverhandlung am Donnerstag zog er diesen jedoch wieder zurück. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.