Etliche Wähler sind am Sonntag (23. Februar) in die Wahlkabinen in ganz Deutschland geströmt, um ihre Stimme für die Bundestagswahl in NRW abzugeben. Dabei kam ein Mann aus Welver auf die Idee, sich in der Wahlkabine zu filmen – und sorgte für einige Probleme.
Sei es für Instagram, Facebook oder TikTok, die Kamera begleitet viele durch den Alltag. Es wird das Mittagessen fotografiert, das Haustier oder Selfies mit Freunden. Dabei gibt es jedoch manche Situationen, bei denen man sein Handy doch lieber in der Tasche lassen sollte.
Bundestagswahl in NRW: Mann filmt sich für Instagram
Bei der Bundestagswahl in NRW filmte sich ein Mann in der Wahlkabine, als er seine Stimme abgegeben hat, wie der „Soester Anzeiger“ berichtet. Für seinen Instagram-Account erklärte er lauthals, warum er mit beiden Stimmen die AfD wählen würde und sorgte damit für Aufmerksamkeit.
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Eine Wahlhelferin ging sofort auf ihn zu und erklärte ihm, dass die Bundestagswahl in NRW geheim sei. Das störte den Mann aus Welver jedoch nicht und er erklärte, dass er seine Wahlentscheidung teilen wollte, „damit es jeder sieht in Deutschland“. Dabei filmte er seinen Stimmzettel und die beiden gesetzten Kreuze.
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Der Vorfall bei der Bundestagswahl in NRW wurde der Gemeinde Welver gemeldet. Gegenüber dem „Soester Anzeiger“ erklärte Birgit Kalle, die Pressesprecherin des Kreises Soest, dass die Gemeinde geprüft hat, ob der Vorfall ein Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl war.
Kreiswahlleiter verzichtet auf eine Strafanzeige
Sie erklärt, dass man zwar vor und nach der Wahl jederzeit seine Wahl offenlegen kann, aber laut Gesetz muss während der tatsächlichen Stimmenabgabe die Wahlentscheidung geheim sein. Dieses Gesetz ist wichtig, damit man garantieren kann, dass alle Wähler ihre Entscheidung aus freien Stücken treffen können. Daher sind die Wahlkabinen auch mit einem Sichtschutz abgeschirmt und der Stimmzettel muss gefaltet in eine Urne geworfen werden.
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Mittlerweile wurde der Vorfall geprüft und man kam am Donnerstag (27. Februar) zu einer Entscheidung. Der Kreiswahlleiter verzichtet auf eine Strafanzeige wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis bei der Bundestagswahl in NRW. Der Paragraf 107c des Strafgesetzbuches greife nicht, wenn der Wähler selbst sein Wahlgeheimnis verrät.