Die Corona-Impfungen in NRW nehmen Fahrt auf: Am Mittwoch hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Impftermine für Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 freigegeben. Seit dem 6. April können auch diese Menschen einen Termin für ihre Corona-Impfung buchen.
Doch wer gehört eigentlich zu Prio 3? Und wo kann ein Termin gebucht werden? Hier bekommst du einen Überblick.
Corona-Impfung in NRW: Prio 3 – ab wann kann ich einen Impftermin buchen?
Per Erlass wurde die Impftermin-Buchung für die Prio-Gruppe 3 am Mittwoch freigegeben. Ab dem 6. Mai, 8 Uhr, soll die Terminbuchung über die bereits bekannten Anlaufstellen möglich sein. Dazu gehört die Website „www.116117.de“ sowie die Telefonnummern 116 117 (zentral), 0800 116 117 02 (Westfalen-Lippe) und 0800 116 117 01 (Rheinland).
Zu der Priorisierungsgruppe 3 gehören:
- Über 60-Jährige (diese Gruppe soll ihren Termin aber über die Hausärzte buchen)
- Personen mit insbesondere folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen (Remissionsdauer mind. 5 Jahre), Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus (mit HbA1c
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
- Personen, die in Verfassungsorganen, den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind
- Personen, die Teil der kritischen Infrastruktur sind: im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen arbeiten, in denen ein niedriges Risiko besteht, dem Coronavirus ausgesetzt zu sein, z.B. in Laboren oder Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind
- Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Doch es gibt eine Einschränkung: Nicht alle Ü-60-Jährigen der Prio3-Gruppe können einen Termin im Impfzentrum vereinbaren. Die Gruppe der Ü 60-Jährigen sollte sich an den jeweiligen Hausarzt wenden und dort Termine vereinbaren.
Hausarzt statt Impfzentrum? Das gilt für einige Prio-3-Mitglieder
Termine im Impfzentrum gibt es zunächst nur für die, die im Lebensmitteleinzelhandel, in der Justiz, der Steuerfahndung oder an weiterführenden Schulen arbeiten – oder die als Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren gelten oder ein chronisch krankes Kind haben, das nicht selbst geimpft werden kann.
Alle anderen Prio-3-Impfwilligen über 60 könnten sich dafür in den Hausarztpraxen mit AstraZeneca impfen lassen.
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Die Impftermine für Polizisten, Feuerwehrleute oder Katastropenschützer seien voraussichtlich ab der zweiten Maihälfte buchbar, so Laumann.
Erstimpfung bei fast einem Drittel der NRW-Bürger
In NRW sind nach Zahlen des Robert Koch-Instituts inzwischen 31 Prozent der Bevölkerung in NRW mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft worden. Vollständig geimpft sind in NRW laut den am Dienstag veröffentlichten Zahlen allerdings erst 7,9 Prozent – das sind rund 1,4 Millionen von insgesamt rund sieben Millionen Menschen.
Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist oder bereits erkrankt war, profitiert in NRW bereits von ersten Erleichterungen. Etwa im Einzelhandel müssen Geimpfte und Genesene seit Montag keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen. Allerdings sind gewisse Fristen einzuhalten. Damit hatte NRW wie andere Bundesländer nicht auf den Bund gewartet, sondern schon vorher erste Lockerungen erlaubt. (at, mit dpa)
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