NRW sagt Corona mit schärferen Regeln den Kampf an. Ab Mittwoch gilt in NRW die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Im Freizeitbereich sind die Corona-Maßnahmen noch konsequenter. Ungeimpfte sind dann nahezu vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Einen Bereich hob NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag sogar explizit hervor.
Corona in NRW: 2G-Regel greift sogar HIER
Weihnachtsmärkte, Konzerte, Theater, Kinos, Zoos, Freizeitparks, Schwimmbäder, und und und… Wer nicht geimpft ist, kann all diese Aktivitäten ab Mittwoch in NRW knicken – wegen der neuen 2G-Regel im Freizeitbereich.
Doch das ist noch nicht alles. Auch Sportveranstaltungen sind von der Regelung betroffen. Und damit „sind auch die Amateursportler gemeint“, betonte Karl-Josef Laumann bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Düsseldorf.
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Corona in NRW (Stand 23. November):
- 7-Tage-Inzidenz: 249
- Neue Covid-19-Fälle: 7.314
- Todesfälle insgesamt: 18.724
- 7-Tage-Hospitalisierungsrate: 4,22
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Ungeimpfte von Sportveranstaltungen in NRW ausgeschlossen
Wer also weder geimpft noch genesen ist, kann auf absehbare Zeit im Prinzip keinen Sport mehr in NRW treiben und wird „weitestgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen“, so der NRW-Gesundheitsminister weiter.
Fußballmannschaften müssen dann zum Beispiel auf ihren Spielmacher verzichten, sollte der sich gegen einen Impfung weigern.
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Corona: Hier greift in NRW die 2G-Plus-Regelung
Noch strenger sind die neuen Corona-Regeln im Übrigen für Bars, Diskotheken und Karnevalsveranstaltungen. Hier gilt die 2G-Plus-Regelung. Besucher müssen dann nicht nur ihren 2G-Nachweis erbringen, sondern sich zusätzlich auch noch ein negatives Testergebnis vorweisen.
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