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Silvester in NRW: Maßnahmen-Kracher! Nun ist sogar DAS verboten

Silvester in NRW: Maßnahmen-Kracher! Nun ist sogar DAS verboten

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Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Silvester in NRW: Maßnahmen-Kracher! Nun ist sogar DAS verboten

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Bald ist es soweit. Silvester steht vor der Tür! Doch die große Fete bleibt bei vielen wohl aus. Schuld sind die verschärften Corona-Maßnahmen in NRW.

Für die Tanzwütigen unter uns gibt es leider schlechte Nachrichten. Die Silvester-Bälle werden in NRW verboten. Doch das ist nicht das einzige Verbot.

Silvester in NRW: DAS ist nun alles an Silvester verboten

Das Land NRW weitet das Tanzverbot aus und verbietet auch Silvester-Bälle. Das gilt sowohl in der Gastronomie als auch für „vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte.

Clubs und Diskotheken ist der Betrieb bereits untersagt. Zudem wird in der neuen, ab Freitag gültigen, Coronaschutzverordnung das bundesweit geltende Feuerwerksverbot an Silvester offiziell gemacht.

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind grundsätzlich verboten, das private Abbrennen von Pyrotechnik ist an beliebten Plätzen und Straßen untersagt. Wo genau, müssen laut Schutzverordnung die Behörden vor Ort festlegen.

In Dortmund sind bereits Verbotszonen eingerichtet worden. Mehr dazu hier >>> Die Stadt Essen hingegen verzichtet hingegen auf neue Feuerwerks-Verbote. Allerdings darfst du an bestimmten Stellen nicht böllern. Diese Regelung ist allerdings nicht neu. Hier erfährst du mehr >>>

DAS solltest du ebenfalls wissen

Die neue Schutz-Verordnung schafft auch Klarheit für Schülerinnen und Schüler: In den Weihnachtsferien fallen sie – weil in der Schule nicht getestet – unter die gleichen Regeln wie Erwachsene.

Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie zwischen 26. Dezember und 9. Januar einen selbst besorgten Einzeltestnachweis brauchen, wenn sie zum Beispiel Bus oder Bahn fahren wollen.

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Auch für Weihnachtsgottesdienste gibt es eine neue Regelung: Ist jemand in einem Chor nicht geimpft oder genesen, muss er beim Singen eine Maske tragen.

Bleibt nur zu hoffen, dass bei all den Verboten die Silvesterstimmung nicht komplett flöten geht. Doch die aktuellen Inzidenzzahlen lassen dem Gesundheitsministerium wohl keine andere Wahl. (cg und dpa)

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