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Corona in NRW: Keine Quarantäne für Schulklassen! Landesregierung hat neue Strategie

Corona in NRW: Keine Quarantäne für Schulklassen! Landesregierung hat neue Strategie

Corona in NRW
Corona in NRW: Landeregierung beschließt neues Gesetz. (Symbolbild) Foto: IMAGO / NurPhoto

Die letzten Monate waren für die meisten Menschen ein Kraftakt. Im Zuge von Corona in NRW wird auch immer wieder über die Schulkinder gesprochen, die mit der Situation ebenfalls zu kämpfen hatten und haben.

Im Schulbereich soll sich jetzt allerdings etwas tun. Trotz Corona in NRW müssen die Schulklassen nicht mehr vor Quarantäne fürchten.

Corona in NRW: Ministerium veröffentlicht neue Regeln

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat neue Coronamaßnahmen für NRW beschlossen. Es geht insbesondere um Quarantäneregeln für Schulkinder.

+++ Erzieherin aus NRW alarmiert wegen Ganztags-Plänen der Regierung: „ Das hört sich wirklich furchtbar an“ +++

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Weitere Infos zu NRW:

  • Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
  • Es umfasst eine Fläche von 34.098 Quadratkilometern
  • Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf
  • Aktuell ist Armin Laschet der Ministerpräsident von NRW

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Viele Eltern beklagen seit der Pandemie, dass die Kleinen zu wenig berücksichtigt werden. Mit dem neuen Gesetz ab dem 11.09. soll nun jedoch sichergestellt werden, dass möglichst wenig Unterricht entfällt und die Wissenslücken der letzten Schuljahre aufgearbeitet werden können.

In einem Pressebericht wird die sogenannte Freitestung vorgestellt. Kommt es innerhalb der Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR oder Schnelltest am fünften Tag der Quarantäne erfolgen. Es handelt sich also um den sechsten Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Besonders für Lehrer und andere in der Schule tätige Personen ist die neue Regelung wichtig.

Corona in NRW: Betrieb in den Kitas

Ähnliche Regeln gelten ab sofort auch für Kitas. Das Testangebot wird auch hier ausgeweitet, allerdings müssen weiterhin nur unmittelbar infizierte Personen in Quarantäne.

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In allen Einrichtungen gilt dennoch: Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden. (neb)