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Corona in NRW: Laumann verkündet neue Verordnung mit 3G-Regel – DAS musst du jetzt wissen

Corona in NRW: Laumann verkündet neue Verordnung mit 3G-Regel – DAS musst du jetzt wissen

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Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Corona in NRW: Laumann verkündet neue Verordnung mit 3G-Regel – DAS musst du jetzt wissen

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Düsseldorf. 

Karl-Josef Laumann

(CDU) hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln für NRW vorgestellt. Der NRW-Gesundheitsminister sprach im Zusammenhang mit der neuen Coronaschutz-Verordnung von einer „Zeitenwende“.

Karl-Josef Laumann stellte dabei eine deutlich entschlackte Version (acht statt 37 Seiten) der Verordnung vor. Die Corona-Regeln wurden dabei stark vereinfacht.

Laumann stellt neue Corona-Regeln für NRW vor

So wurden im Vergleich zur letzten Verordnung die Inzidenzstufen abgeschafft. Zukünftig soll nur noch die 7-Tage-Inzidenz von 35 entscheidend sein. Liegt der Wert in einem Kreis darüber, tritt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Kraft – zum Beispiel für einen Besuch in der Innengastronomie.

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„Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität“, begründete Karl-Josef Laumann die Vereinfachung trotz steigender Infektionszahlen. Und weiter: „Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen“, so der NRW-Gesundheitsminister.

Allerdings warnte Laumann: „Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Das bedeuten die neuen Corona-Regeln in NRW

Was bedeutet die 3G-Regel jetzt für NRW? Wer weder getestet noch genesen ist, muss ab einer Inzidenz über 35 einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Das gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)

An Orten mit höherer Infektionswahrscheinlichkeit reicht ein Schnelltest-Ergebnis nicht. Hier müssen Ungeimpfte ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen:

  • Clubs
  • Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
  • Bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz
  • Sexuelle Dienstleistungen

Hier gilt die 3G-Regel auch unter einer Inzidenz von 35 für Besucher:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
  • Unterkünfte für Geflüchtete
  • stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe

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Diese Regeln gelten für Schüler

Schüler gelten aufgrund verbindlicher Tests als getestete Personen. Wo die 3G-Regel gilt, müssen sie lediglich einen Schülerausweis vorzeigen.

Jüngere Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden. Die neuen Regeln gelten ab Freitag bis zum 17. September. (ak)