Düsseldorf.
Karl-Josef Laumann(CDU) hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln für NRW vorgestellt. Der NRW-Gesundheitsminister sprach im Zusammenhang mit der neuen Coronaschutz-Verordnung von einer „Zeitenwende“.
Karl-Josef Laumann stellte dabei eine deutlich entschlackte Version (acht statt 37 Seiten) der Verordnung vor. Die Corona-Regeln wurden dabei stark vereinfacht.
Laumann stellt neue Corona-Regeln für NRW vor
So wurden im Vergleich zur letzten Verordnung die Inzidenzstufen abgeschafft. Zukünftig soll nur noch die 7-Tage-Inzidenz von 35 entscheidend sein. Liegt der Wert in einem Kreis darüber, tritt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Kraft – zum Beispiel für einen Besuch in der Innengastronomie.
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„Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität“, begründete Karl-Josef Laumann die Vereinfachung trotz steigender Infektionszahlen. Und weiter: „Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen“, so der NRW-Gesundheitsminister.
Allerdings warnte Laumann: „Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“
Das bedeuten die neuen Corona-Regeln in NRW
Was bedeutet die 3G-Regel jetzt für NRW? Wer weder getestet noch genesen ist, muss ab einer Inzidenz über 35 einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Das gilt für folgende Bereiche:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)
An Orten mit höherer Infektionswahrscheinlichkeit reicht ein Schnelltest-Ergebnis nicht. Hier müssen Ungeimpfte ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen:
- Clubs
- Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
- Bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz
- Sexuelle Dienstleistungen
Hier gilt die 3G-Regel auch unter einer Inzidenz von 35 für Besucher:
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
- Unterkünfte für Geflüchtete
- stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe
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Diese Regeln gelten für Schüler
Schüler gelten aufgrund verbindlicher Tests als getestete Personen. Wo die 3G-Regel gilt, müssen sie lediglich einen Schülerausweis vorzeigen.
Jüngere Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden. Die neuen Regeln gelten ab Freitag bis zum 17. September. (ak)